Wohnen Allgemeines

11. Wo kann ich mich beraten lassen?

Es gibt in der Schweiz mehrere Organisationen, die sich mit dem Wohnungswesen befassen. Eine davon ist der Mieterinnen- und Mieterverband. Er setzt sich für die Interessen und Rechte von Mieterinnen und Mietern ein, berät seine Mitglieder und erbringt für sie weitere Dienstleistungen. Den Kontakt für den Mieterinnen- und Mieterverband im Kanton Obwalden finden Sie hier.

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10. Wer bezahlt Reparaturen in der Wohnung?

Kleinere Mängel müssen von den Mietenden selbst behoben werden. Dazu zählen beispielsweise das Ölen von Scharnieren, das Wechseln einer Glühbirne oder das Anziehen einer lockeren Schraube bei einer Steckdose. Grössere Reparaturen, welche durch Fachpersonen ausgeführt werden, müssen von der Vermietung bezahlt werden. Melden Sie sich bei einem Schaden immer zuerst bei der Verwaltung, diese organisiert

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09. Kann eine Wohnung gekündigt werden?

Ja, sowohl Mietende wie auch Vermietende können die Wohnung kündigen. Sie müssen aber die im Vertrag festgehaltenen Fristen und Termine beachten. Wer eine Kündigung erhält, hat 30 Tage Zeit, um sich bei der Schlichtungsbehörde dagegen zu wehren. Es ist auch möglich, die Wohnung ausserhalb der offiziellen Kündigungstermine zu kündigen. Sie müssen dann allerdings selber einen Nachmieter oder eine Nachmieterin finden

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08. Kann der Vermieter, die Vermieterin den Mietzins einfach erhöhen?

Die Vermieterin oder der Vermieter darf den Mietzins erhöhen, muss dazu aber ein offizielles Formular verwenden. Darin sind klare Gründe für die Erhöhung und die entsprechenden Zahlen zu nennen. Wenn Sie mit einer Erhöhung nicht einverstanden sind, haben Sie 30 Tage Zeit, um sich dagegen zu wehren. Bevor Sie sich gegen eine Mietzinserhöhung wehren oder eine Reduktion verlangen, sollten Sie sich

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07. Wie bereite ich den Umzug in eine neue Wohnung vor?

An- und AbmeldungFalls Sie die Wohngemeinde wechseln, müssen Sie sich bei der alten Wohngemeinde abmelden und bei der neuen anmelden. Dies können Sie meist online tun. Informationen dazu finden Sie hier. Migrantinnen und Migranten aus einem Drittstaat mit einer Aufenthaltsbewilligung müssen sich frühzeitig bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde oder bei der kantonalen Migrationsbehörde informieren, welche zusätzlichen

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06. Was ist ein Übergabeprotokoll?

Nachdem Sie den Mietvertrag erhalten haben, vereinbaren Sie mit der Vermieterin, dem Vermieter oder der Verwaltung den Termin für die Wohnungsübergabe. Bei der Übergabe kontrollieren Sie gemeinsam, ob Schäden in der Wohnung vorhanden sind. Diese werden im Antritts- bzw. Wohnungsübergabe-Protokoll detailliert festgehalten. Wichtig: Auch Kleinigkeiten wie Kratzer oder abgeschlagene Ecken gehören ins Protokoll. Vereinbaren Sie mit der Vermieterin oder dem

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05. Welche Kosten gehören zur Miete?

Zunächst kostet die Wohnung den monatlichen Mietzins, der im Mietvertrag abgemacht wurde. Hinzu kommen die Nebenkosten. Unter Nebenkosten fallen beispielsweise die Kosten für die Heizung, das Wasser, die Hauswartin oder den Hauswart, den Gartenunterhalt, das Abwasser und vieles mehr. Die Nebenkosten müssen im Mietvertrag immer erwähnt und genau umschrieben sein. Sie sind sonst nicht zulässig. Einen Teil der Nebenkosten

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04. Was ist ein Mietvertrag und ein Mitzinsdepot?

Mietvertrag: Mietende und Vermietende schliessen in der Regel einen schriftlichen Mietvertrag ab. Mit der Unterschrift verpflichten sich beide Seiten, die darin getroffenen Abmachungen einzuhalten. Den Mietvertrag müssen Sie aufbewahren. Mietzinsdepot (Mietkaution): Das Depot beträgt maximal drei Monatsmieten. Es dient der Vermieterin oder dem Vermieter als Sicherheit; etwa bei unbezahlten Mietzinsen, offenen Abrechnungen für Nebenkosten oder bei Schäden an der

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03. Wie bewerbe ich mich für eine Wohnung?

Wer sich erfolgreich um eine Wohnung bewerben will, sollte sich gut vorbereiten und einige wichtige Punkte beachten: Wohnungsbesichtigung: In der Schweiz ist es üblich, einen Termin zur Wohnungsbesichtigung zu vereinbaren. Erscheinen Sie pünktlich zum Termin. Machen Sie einen seriösen und freundlichen Eindruck. Anmeldeformular: Füllen Sie das Formular sauber, klar und vollständig aus. Falls Ihnen das schwerfällt, suchen Sie sich

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02. Wie finde ich eine Wohnung?

Es empfiehlt sich, auf verschiedenen Wegen eine neue Wohnung zu suchen. Sie erhöhen damit Ihre Chancen deutlich. Internet: Auf Immobilienportalen sind freie Wohnungen ausgeschrieben. Verwaltungen: Verlangen Sie bei möglichst vielen Baugenossenschaften und Liegenschaftsverwaltungen ein Anmeldeformular. Zeitungen: Freie Wohnungen sind auch in Tageszeitungen, Gemeindeanzeigern oder Quartierzeitungen ausgeschrieben. Gratisinserate: In Einkaufs- und Gemeindezentren, Quartierläden, Restaurants, Schulen oder Spitälern gibt es auch Inseratetafeln. Sie

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