10. Wer bezahlt Reparaturen in der Wohnung?

Kleinere Mängel müssen von den Mietenden selbst behoben werden. Dazu zählen beispielsweise das Ölen von Scharnieren, das Wechseln einer Glühbirne oder das Anziehen einer lockeren Schraube bei einer Steckdose.

Grössere Reparaturen, welche durch Fachpersonen ausgeführt werden, müssen von der Vermietung bezahlt werden. Melden Sie sich bei einem Schaden immer zuerst bei der Verwaltung, diese organisiert dann für Sie eine Fachperson. Nur so werden die Kosten von der Vermietung gedeckt.

Bei Schäden, welche die Mietenden selbst durch übermässige Abnutzung oder ein Missgeschick herbeigeführt haben, haften die Mietenden, respektive deren Haftpflichtversicherung.

Genauere Informationen finden Sie beim Mieterinnen- und Mieterverband.

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