05. Wer bezahlt Schäden in meiner Mietwohnung?

Kleinere Mängel müssen von den Mietenden selbst behoben werden. Dazu zählen beispielsweise das Ölen von Scharnieren, das Wechseln einer Glühbirne oder das Anziehen einer lockeren Schraube bei einer Steckdose.

Grössere Reparaturen müssen von der Vermietung bezahlt werden. Wenn Sie sich bei der Verwaltung melden, organisiert sie eine Fachperson um den Mangel zu beheben.

Bei Schäden, welche die Mietenden selbst durch übermässige Abnutzung oder ein Missgeschick verursacht haben, haften die Mietenden, respektive deren Haftpflichtversicherung.

Genauere Informationen finden Sie hier.

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