09. Kann eine Wohnung gekündigt werden?

Ja, sowohl Mietende wie auch Vermietende können die Wohnung kündigen. Sie müssen aber die im Vertrag festgehaltenen Fristen und Termine beachten. Wer eine Kündigung erhält, hat 30 Tage Zeit, um sich bei der Schlichtungsbehörde dagegen zu wehren.

Es ist auch möglich, die Wohnung ausserhalb der offiziellen Kündigungstermine zu kündigen. Sie müssen dann allerdings selber einen Nachmieter oder eine Nachmieterin finden und der Verwaltung vorschlagen. Wenn Sie fristgerecht kündigen Sie fristgerecht übernimmt die Verwaltung die Suche nach einer neuen Mietperson.

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