Sozialversicherungen

Sozialversicherungen

Wie Sie bei Krankheit und Unfall versichert sind, wer Familienzulagen erhält und wie Sie für das Leben nach der Pensionierung sparen können – Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in der Rubrik Sozialversicherungen.

Fragen:

01. Wie funktioniert die Altersvorsorge in der Schweiz?

Das Rentenalter beginnt in der Schweiz für Frauen mit 64, für Männer mit 65 Jahren.

In der Schweiz baut die Altersvorsorge auf einem 3-Säulen System auf.
Staatliche Vorsorge:
Inhalt: AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) und IV (Invalidenversicherung)
Ziel: Existenzsicherung
Verantwortlich: Staat

Berufliche Vorsorge (2. Säule):
Inhalt: Pensionskasse
Ziel: Lebensstandard beibehalten
Verantwortlich: Arbeitgeber

Private Vorsorge (3. Säule):
Inhalt: gebundene Vorsorge (Säule 3a) und freie Vorsorge (Säule 3b)
Ziel: Zusatzbedarf
Verantwortlich: Eigenverantwortung

02. Wofür ist die Invalidenversicherung (IV) da?

Die Abkürzung IV steht für Invalidenversicherung. Sie ist neben der AHV eine weitere wichtige Sozialversicherung in der Schweiz. Als invalid gilt jemand, wenn er oder sie wegen eines körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschadens bleibend oder für längere Zeit (mindestens ein Jahr) nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten kann.

Die IV hat in erster Linie die Aufgabe, die betroffenen Versicherten wieder ins Erwerbsleben zu integrieren. Dazu dient eine ganze Reihe von Eingliederungsmassnahmen. Erst wenn diese nicht zum Ziel führen, bezahlt die IV den Versicherten eine Rente.

Weitere Informationen zur Invalidenversicherung finden Sie auf der Website von ch.ch und bei der IV-Stelle des Kantons.

03. Wer und was ist bei einer Unfallversicherung versichert?

Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind gegen Unfall versichert.

  • Sie arbeiten acht Stunden oder mehr pro Woche bei einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber: Dann sind Sie gegen Berufsunfälle und gegen so genannte Nichtberufsunfälle (Unfälle auf dem Arbeitsweg und in der Freizeit) versichert.
  • Sie arbeiten weniger als acht Stunden pro Woche bei einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber: Dann sind Sie nur gegen Berufsunfälle und gegen Unfälle auf dem Arbeitsweg versichert. Für Unfälle in der Freizeit (z.B. im Haushalt) müssen Sie eine Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen.
  • Arbeitslose Personen, die Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, sind obligatorisch versichert.

Nicht versichert sind nicht erwerbstätige Personen, z.B. Hausfrauen und -männer, Kinder, Studierende, Rentnerinnen und Rentner oder ausgesteuerte Arbeitslose. Diese Personen müssen obligatorisch eine Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen.

So gehen Sie bei einem Unfall vor: Melden Sie den Unfall immer sofort Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber oder der Krankenkasse. Das Formular dafür erhalten Sie bei der Arbeitgeberin bzw. beim Arbeitgeber oder bei Ihrer Krankenkasse.

04. Wie ist die Arbeitslosenversicherung (ALV) organisiert?

Um Arbeitslosenentschädigung zu erhalten, müssen Sie sich zuerst beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV anmelden. Dies sollten Sie tun, sobald Sie erfahren, dass Ihnen beispielsweise gekündigt wird, also schon bevor Sie arbeitslos werden. Falls Sie noch bei keiner Arbeitslosenkasse sind, können Sie das dort erledigen.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Arbeitslosenversicherung in der Schweiz.

05. Wer und was ist in der Krankenversicherung (KV) versichert?

Obligatorisch ist die so genannte Grundversicherung. Krankenkassen müssen jede Person unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand in die Grundversicherung aufnehmen. Die Versicherten können ihre Krankenkasse frei wählen.

Alle sind in der Grundversicherung für die gleiche Leistung versichert. Je nach Krankenkasse und Versicherungsmodell ist diese aber unterschiedlich teuer. Zu den Leistungen der Grundversicherung gehören zum Beispiel die Behandlung in Arztpraxis und Spital, ärztlich verordnete Medikamente und Laboruntersuchungen, Psycho- und Physiotherapie, Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft, Impfungen, Gesundheitsuntersuchungen für Kinder sowie Teilkosten bei Notfalltransporten. Nicht versichert durch die Grundversicherung sind gewöhnliche Zahnbehandlungen.

Sie können freiwillig eine Zusatzversicherung abschliessen und müssen dafür mehr Prämie bezahlen. Damit werden zusätzliche Leistungen bezahlt.

Hier finden Sie eine Aufstellung aller Leistungen der Grundversicherung.

Der Gesundheitswegweiser Schweiz hilft Migrantinnen und Migranten, sich im schweizerischen Gesundheitssystem zurechtzufinden. Er ist in verschiedenen Sprachen erhältlich.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung in der Schweiz.

06. Was ist die Mutterschaftsversicherung?

In der Schweiz existiert eine gesetzlich vorgeschriebene Mutterschaftsversicherung: Das heisst, erwerbstätige Mütter bekommen nach der Geburt während 14 Wochen einen Urlaub und erhalten 80 Prozent des durchschnittlichen Lohns (auch Mutterschaftsentschädigung oder Mutterschaftsurlaub genannt).
Seit 2021 existiert in der Schweiz ein gesetzlicher Anspruch auf Vaterschaftsurlaub. Offiziell beträgt dieser 2 Wochen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie direkt bei Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber oder hier.  

Weitere Informationen zur Mutterschaftsentschädigung und zum Schutz der Arbeitnehmerin während der Mutterschaft finden Sie auf der Website des Bundesamts für Sozialversicherungen.

07. Wer bekommt Familienzulagen?

Anspruch auf Familienzulagen haben Arbeitnehmende mit einem AHV-pflichtigen Einkommen von mindestens CHF 7‘050.- pro Jahr, bzw. CHF 587.- pro Monat. Auch Selbständigerwerbende bekommen Familienzulagen.

Im Kanton Obwalden erhalten Sie für Kinder bis zu 16 Jahren eine Kinderzulage von 200 Franken je Kind und Monat. Für Kinder von 16 bis 25 Jahren, die in Ausbildung sind, steht Ihnen eine Ausbildungszulage von 250 Franken je Kind und Monat zu. Sie müssen bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber einen Antrag auf Familienzulagen stellen.

Auf der Website www.akow.ch finden sie nähere Informationen.

08. Habe ich Anspruch auf Prämienverbilligung der Krankenkasse?

Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, erhält einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung – die individuelle Prämienverbilligung.

Die individuelle Prämienverbilligung ist ein Geschäft des kantonalen Gesundheitsamtes. Sie wird direkt an die Krankenkasse ausbezahlt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Gesundheitsamtes und auf dem Infoblatt Prämienverbilligung 2022.

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