Arbeit
Sozialversicherungen
Fragen:
01. Wie funktioniert die Altersvorsorge in der Schweiz?

Das Rentenalter beginnt in der Schweiz für Frauen mit 64, für Männer mit 65 Jahren.
In der Schweiz baut die Altersvorsorge auf einem 3-Säulen System auf:
Staatliche Vorsorge:
Inhalt: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV)
Ziel: Sicherung der Existenz
Verantwortlich: Staat
Berufliche Vorsorge (2. Säule):
Inhalt: Pensionskasse (PK)
Ziel: Lebensstandard beibehalten
Verantwortlich: Arbeitgeber
Private Vorsorge (3. Säule):
Inhalt: gebundene Vorsorge (Säule 3a) und freie Vorsorge (Säule 3b)
Ziel: Zusatzbedarf
Verantwortlich: Eigenverantwortung
02. Wofür ist die Invalidenversicherung (IV) da?

Die Abkürzung IV steht für Invalidenversicherung. Sie ist neben der AHV eine weitere wichtige Sozialversicherung in der Schweiz. Als invalid gilt jemand, wenn er oder sie wegen einer körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitseinschränkung bleibend oder für längere Zeit (mindestens ein Jahr) nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten kann.
Die IV hat in erster Linie die Aufgabe, die betroffenen Versicherten wieder ins Arbeitsleben zu integrieren. Wenn diese Massnahmen nicht zum Ziel führen, bezahlt die IV den Versicherten eine Rente.
Weitere Informationen zur Invalidenversicherung finden Sie auf der Website von ch.ch und bei der IV-Stelle des Kantons Obwalden.
03. Wer und was ist bei einer Unfallversicherung versichert?

Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind gegen Unfall versichert.
- Sie arbeiten acht Stunden oder mehr pro Woche bei einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber: Dann sind Sie gegen Berufsunfälle und gegen so genannte Nichtberufsunfälle (Unfälle auf dem Arbeitsweg und in der Freizeit) versichert.
- Sie arbeiten weniger als acht Stunden pro Woche bei einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber: Dann sind Sie nur gegen Berufsunfälle und gegen Unfälle auf dem Arbeitsweg versichert. Für Unfälle in der Freizeit (z.B. im Haushalt) müssen Sie eine Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen.
- Arbeitslose Personen, die Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, sind obligatorisch versichert.
Nicht versichert sind nicht erwerbstätige Personen, z.B. Hausfrauen und -männer, Kinder, Studierende, Rentnerinnen und Rentner oder ausgesteuerte Arbeitslose. Diese Personen müssen obligatorisch eine Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen.
So gehen Sie bei einem Unfall vor: Melden Sie den Unfall immer sofort Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber oder der Krankenkasse. Das Formular dafür erhalten Sie bei der Arbeitgeberin bzw. beim Arbeitgeber oder bei Ihrer Krankenkasse.
04. Wie ist die Arbeitslosenversicherung (ALV) organisiert?

Um Arbeitslosenentschädigung zu erhalten, müssen Sie sich zuerst beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV anmelden. Dies sollten Sie schon bevor Sie arbeitslos werden tun. Also beispielsweise sobald Sie erfahren, dass Ihnen gekündigt wird. Falls Sie noch bei keiner Arbeitslosenkasse angemeldet sind, können Sie das beim RAV erledigen.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Arbeitslosenversicherung in der Schweiz.
05. Wer und was ist in der Krankenversicherung (KV) versichert?

Obligatorisch ist die so genannte Grundversicherung. Krankenkassen müssen jede Person unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand in die Grundversicherung aufnehmen. Die Versicherten können ihre Krankenkasse frei wählen.
Alle sind in der Grundversicherung für die gleiche Leistung versichert. Je nach Krankenkasse und Versicherungsmodell ist diese aber unterschiedlich teuer. Zu den Leistungen der Grundversicherung gehören zum Beispiel die Behandlung in Arztpraxis und Spital, ärztlich verordnete Medikamente und Laboruntersuchungen, Psycho- und Physiotherapie, Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft, Impfungen, Gesundheitsuntersuchungen für Kinder sowie Teilkosten bei Notfalltransporten. Nicht versichert durch die Grundversicherung sind gewöhnliche Zahnbehandlungen.
Sie können freiwillig eine Zusatzversicherung abschliessen und müssen dafür mehr Prämie bezahlen. Damit werden zusätzliche Leistungen bezahlt.
Hier finden Sie eine Aufstellung aller Leistungen der Grundversicherung.
Der Gesundheitswegweiser Schweiz hilft Migrantinnen und Migranten, sich im schweizerischen Gesundheitssystem zurechtzufinden. Er ist in verschiedenen Sprachen erhältlich.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung in der Schweiz.
06. Was ist die Mutterschaftsversicherung?

In der Schweiz existiert eine gesetzlich vorgeschriebene Mutterschaftsversicherung: Das heisst, erwerbstätige Mütter bekommen nach der Geburt während 14 Wochen einen Urlaub und erhalten 80 % des durchschnittlichen Lohns. Dieser wird auch Mutterschaftsentschädigung oder Mutterschaftsurlaub genannt.
Weitere Informationen zur Mutterschaftsentschädigung und zum Schutz der Arbeitnehmerin während der Mutterschaft finden Sie auf der Website des Bundesamts für Sozialversicherungen.
Seit 2021 existiert in der Schweiz ein gesetzlicher Anspruch auf Vaterschaftsurlaub, beziehungsweise Urlaub des anderen Elternteils. Offiziell beträgt dieser 2 Wochen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie direkt bei Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber oder hier.
07. Wer bekommt Familienzulagen?

Familienzulagen sind Geldleistungen für Familien, um die finanzielle Belastung durch ein oder mehrere Kinder teilweise auszugleichen.
Arbeitnehmende mit einem AHV-pflichtigen Einkommen von mindestens CHF 7‘050.- pro Jahr (CHF 587.- pro Monat) haben Anspruch auf Kinderzulagen. Auch Selbständigerwerbende bekommen Familienzulagen.
Im Kanton Obwalden erhalten Sie für Kinder bis 16 Jahren eine Kinderzulage von 200 Franken pro Kind und Monat. Für Kinder von 16 bis 25 Jahren, die in Ausbildung sind, steht Ihnen eine Ausbildungszulage von 250 Franken pro Kind und Monat zu. Damit Sie dieses Geld erhalten, müssen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber einen Antrag auf Familienzulagen stellen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
08. Habe ich Anspruch auf Prämienverbilligung der Krankenkasse?

Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, erhält einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung – die individuelle Prämienverbilligung.
Die individuelle Prämienverbilligung ist die Aufgabe des kantonalen Gesundheitsamtes. Sie wird direkt an die Krankenkasse ausbezahlt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Gesundheitsamtes.
