Schule
Information
Wie die Schule in der Schweiz aufgebaut ist, welche Rechte und Pflichten Sie als Eltern haben und weitere Fragen rund um das Thema Schule werden hier beantwortet.
Weiteres über Schule
Fragen:
01. Wie ist die Schule in der Schweiz aufgebaut?
Die öffentliche Schule heisst Volksschule und ist kostenlos. Es steht den Eltern frei, eine private Schule für ihre Kinder zu wählen. Private Schulen sind kostenpflichtig. In der Schweiz sind die Kantone zuständig für die Volksschule. Die Schulsysteme der Kantone können sich zum Teil stark unterscheiden. Auch innerhalb eines Kantons können sich die Schulen von Gemeinde zu Gemeinde oder sogar von Schulhaus zu Schulhaus unterscheiden.
Freiwillig
Spielgruppe
1. Kindergarten
Obligatorisch (Dauer: 9 Jahre)
2. Kindergarten (Dauer: 1 Jahr)
Primarschule (Dauer: 6 Jahre)
Sekundarstufe I (Dauer: 3 Jahre)
Nach der 6. Primarklasse wechseln die Kinder je nachdem in die Orientierungsstufe (IOS) der Gemeinde oder in die Kantonsschule in Sarnen.
In der Schweiz findet die Schule in Blockzeiten, also am Morgen und teilweise am Nachmittag, statt. Über den Mittag gehen viele Schülerinnen und Schüler nach Hause. Falls Sie Betreuungsbedarf haben, erkundigen Sie sich in der Schule, ob es ein Mittagstischangebot und Betreuungsmodule vor und nach der Schule gibt. Hinweise auf weitere Betreuungsangebote (z.B. Tagesfamilien) finden Sie auch im Verzeichnis für familienergänzende Kinderbetreuung.
Eine Übersicht über das Bildungssystem (in zwölf Sprachen) finden Sie hier.
02. Wie melde ich mein Kind für den Kindergarten oder die Schule an?
Bei der Anmeldung auf der Gemeinde wird auch Ihr Kind auf dem Einwohneramt registriert. Sie erhalten von der Schulverwaltung Ihrer Wohngemeinde rechtzeitig einen Brief, dass Sie Ihre Tochter oder Ihren Sohn anmelden müssen. Die Gemeinde informiert Sie darüber, welchen Kindergarten oder welche Schule Ihr Kind besuchen wird.
03. Funktioniert der Kindergarten schon wie die Schule?
Der Kindergarten ist eine Vorstufe zur Schule. Wenn Kinder spielen, lernen sie gleichzeitig. Im Spiel können sich viele Kinder über eine längere Zeit in eine Aufgabe oder eine Rolle vertiefen, eine hohe Konzentration aufrechterhalten und Neues erleben. Darum wird im Kindergarten viel gemalt, gesungen, gespielt und getanzt.
Die Kinder im Kindergarten spielen alleine oder mit anderen Kindern, manchmal auch nach Anleitung der Kindergartenlehrperson.
Bereits vor dem Kindergarten haben die Kinder vieles gelernt, zum Beispiel das Zuhören. Im Kindergarten werden diese und weitere wichtige Fähigkeiten, die sie in der Schule und im späteren Leben gut gebrauchen können geübt.
04. Welche Noten gibt es in der Schule?
Die Zeugnisnoten gehen von 1 bis 6. Die Noten bedeuten:
1 = sehr schwach
2 = schwach
3 = ungenügend
4 = genügend
5 = gut
6 = sehr gut
Von der 1. bis 3. Klasse stehen im Zeugnis statt Noten Worte, zum Beispiel sehr gut, gut, genügend oder ungenügend. Ab der 4. Klasse wird mit Noten von 1-6 beurteilt.
Das Schulzeugnis gibt Auskunft über die Erreichung der Lernziele. Die Eltern müssen das Zeugnis unterschreiben und das Kind muss es wieder in die Schule zurückbringen.
05. Mein Kind kommt in die Sekundarstufe I. Wie funktioniert das?
Die Lehrerin oder der Lehrer empfiehlt Ihrem Kind nach der 6. Primarstufe den Schultypus, der am besten zu ihm passt. Dabei wird sowohl auf die Noten wie auch auf die Selbst- und Sozialkompetenz des Kindes geachtet. Wenn Sie und Ihr Kind mit dem Vorschlag nicht einverstanden sind, können Sie dies der Lehrperson mitteilen.
Arten der Sekundarstufe I:
Orientierungsstufe (IOS): Alpnach, Engelberg, Giswil, Kerns, Lungern, Sachseln, Sarnen
Kantonsschule: Sarnen
Weitere Informationen zum Übertrittsverfahren finden Sie hier.
06. Welche Rechte und Pflichten haben Eltern?
Die Lehrperson informiert die Eltern über die Leistungen und das Verhalten ihres Kindes in der Schule. Die Eltern dürfen Schulbesuche machen. Melden Sie sich vorgängig bei der Lehrperson an. Sie haben das Recht auf Mitsprache, gegen Entscheide der lokalen Schulbehörde über die Zuteilung Ihres Kindes zu einem bestimmten Schultypus können Sie Rekurs einlegen.
Die Eltern sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder pünktlich zur Schule gehen und dass sie zu Hause einen ruhigen Platz für die Hausaufgaben und zum lernen haben. Sie müssen auch darauf achten, dass die Kinder genügend schlafen und am Morgen vor der Schule frühstücken. Wenn die Kinder krank sind, müssen die Eltern die Lehrperson informieren.
In der Schweiz wird viel Wert auf die Kommunikation und die Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen und Eltern gelegt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Kontakt zur Lehrerin oder zum Lehrer halten und an Elterngesprächen und Elternabenden teilnehmen. An Elterngesprächen erfahren Sie mehr darüber, wie sich Ihr Kind in der Schule verhält und wie es vorwärtskommt. An Elternabenden informiert die Lehrperson über das Programm der nächsten Zeit, über die Inhalte des Unterrichts und über die Organisation der Schule.
07. Ist die Teilnahme an Klassenlagern und Schulreisen obligatorisch?
Klassenlager und Schulreisen sind obligatorische Schulveranstaltungen. Diese Anlässe ausserhalb des Klassenzimmers sind wichtig für den Zusammenhalt innerhalb der Klasse und die Zugehörigkeit Ihres Kindes.
Eine Dispensation ist nur aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen möglich. Setzen Sie sich zur Abklärung mit der zuständigen Lehrperson in Verbindung.
Falls Sie aufgrund finanzieller Engpässe den Betrag zur Teilnahme nicht aufbringen können, melden Sie sich bei der zuständigen Lehrperson. Für finanzschwache Familien gibt es immer individuelle Lösungen, sodass Ihr Kind dennoch teilnehmen kann.
08. Darf mein Kind an einem kulturellen Festtag in der Schule fehlen?
Die Klassenlehrperson kann Ihr Kind ausnahmsweise für einen Tag vom Unterricht dispensieren. Sie müssen allerdings frühzeitig ein begründetes Gesuch stellen. Bei längeren Dispensationen entscheidet die Schulleitung oder der Schulrat.
09. Wen muss ich informieren, wenn mein Kind krank ist?
Wenn Ihr Kind krank ist und nicht am Unterricht teilnehmen kann, dann informieren Sie die Lehrperson Ihres Kindes darüber.
In Fällen einer langen Krankheitsdauer oder nach einem Unfall kann teilweise ein Arztzeugnis verlangt werden.