Arbeit
Stellensuche
Fragen:
01. Wo finde ich eine offene Stelle?

Viele Stellen werden öffentlich ausgeschrieben. Man findet sie in Tageszeitungen (Beilage «Stellenanzeiger») oder im Internet. Schauen Sie bei Unternehmen deshalb auch direkt im Internet nach oder rufen Sie diese an. Es gibt auch private Stellenvermittlungsbüros, die Ihnen bei der Suche helfen. In Cafés, Restaurants oder in der Bibliothek liegen viele Tageszeitungen auf, die Sie kostenlos lesen können. Weitere Informationen finden Sie hier in verschiedenen Sprachen.
Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)
Diese Organisation unterstützt Arbeitnehmende und Arbeitgebende aus den Kantonen Obwalden und Nidwalden kostenlos bei der Stellensuche und -besetzung. Informationen zum RAV finden Sie hier.
Kontakt: Tel. 041 632 56 26, info@ravownw.ch.
Treffpunkt Bewerbung
Bei diesem Treffen werden Ihre Fragen zur Stellensuche oder Bewerbung beantwortet. Zudem können die vorhandene Infrastruktur nutzen. Das Angebot ist, von Kopier- und Druckkosten abgesehen, kostenlos. Es richtet sich an jugendliche und erwachsene Zugewanderte.
Anmeldung und Auskünfte: Tel. 041 631 00 99
02. Ich fühle mich unfair behandelt, was kann ich tun?

Am besten ist es, wenn Sie zuerst mit einem Mitglied der Personalkommission oder Ihrem Personalchef oder Ihrer Personalchefin über die Gründe sprechen, warum sie mit Ihrem Arbeitsplatz nicht zufrieden sind. Lassen Sie sich professionell beraten, bevor Sie auf eigene Faust Schritte unternehmen. Am besten ist es, bei einer Rechtsberatung oder bei Hilfswerken um Rat zu fragen. Oder melden Sie sich bei fabia für eine kostenlose Beratung.
Falls Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, können Sie sich auch dort erkundigen. Vielleicht können Ihnen auch Arbeitskolleginnen oder -kollegen weiterhelfen.
03. Was mache ich, wenn ich arbeitslos werde?

Bei drohender Arbeitslosigkeit sollten Sie sich möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, persönlich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmelden. Das RAV ist die Verbindungsstelle zwischen arbeitslosen Personen und den Arbeitslosenkassen. Es informiert Sie über Höhe und Dauer der Arbeitslosenentschädigung. Das RAV vermittelt auch neue Stellen und berät Sie zu Weiterbildungskursen und Beschäftigungsprogrammen.
04. Was bedeutet Schwarzarbeit?

Schwarzarbeit ist Arbeit, für die ein Lohn bezahlt wird, der nicht versteuert ist. Die arbeitnehmende Person ist nicht sozialversichert. Schwarzarbeit ist in der Schweiz illegal. Wenn man schwarz arbeitet, kann man isch strafbar machen
Die Website www.keine-schwarzarbeit.ch informiert über das Thema und die damit verbundenen Risiken.
