Krankheit und Alter

Krankheit und Alter

Was Sie bei einem Notfall unternehmen sollten, wann Sie zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen müssen und wann Sie ins Spital gehen sollten – zu diesen und vielen weiteren Fragen, auch zum Thema Alter erhalten Sie Antworten unter „Krankheit und Alter“.

Fragen:

01. Was ist ein Notfall und was ist dann zu tun?

Ein Notfall ist eine lebensgefährliche Situation. In den meisten öffentlichen Spitälern gibt es eine Notfallstation, die 24 Stunden offen ist. Sie ist aber für schwerwiegende Fälle vorgesehen.

Im Kanton Obwalden ist die Notfallstation im Spital Sarnen. Rund um die Uhr und während 365 Tagen werden Patientinnen und Patienten versorgt, die umgehend eine medizinische Behandlung benötigen.
Ein interdisziplinäres Team von Fachärzten und kompetenten Pflegefachpersonen gewährleistet eine professionelle medizinische Erstversorgung.

Wichtige Notfallnummern:

  • Ambulanz 144
  • Polizei 117
  • Feuerwehr 118
  • Vergiftung 145 (Toxikologisches Informationszentrum)

Wenn ein Mensch in Ihrer Nähe einen Notfall erleidet (z.B. einen Unfall), ist die Erste Hilfe das Wichtigste. Dabei müssen lebenswichtige Körperfunktionen wie das Bewusstsein, die Atmung und der Kreislauf sichergestellt werden. Was genau zu tun ist, kann man in einem Kurs lernen. In einer Notfallsituation ist schnelles Handeln wichtig. Über die Telefonnummer 144 erreichen Sie den Rettungsdienst und den Krankenwagen. Geben Sie beim Anruf folgende Informationen durch:

  • Ihren Namen,
  • von wo rufen Sie an,
  • was ist geschehen,
  • wie viele Personen sind beteiligt/verletzt
  • was haben Sie schon unternommen?

02. Wie leiste ich Erste Hilfe?

Erste Hilfe heisst, einer verunfallten Person zu helfen, bis der Krankenwagen eintrifft. Dafür  gibt es Regeln, die man in Kursen lernen kann. Viele Schweizer Gemeinden bieten solche Kurse an. Diese so genannten Nothelferkurse braucht man auch, um den Führerschein machen zu können. Es gibt auch spezielle Kurse für Notfälle bei Kleinkindern. Diese sind für Eltern, Grosseltern und andere Betreuungspersonen sehr zu empfehlen.

Hier finden Sie Adressen von Nothelfer- und Erste-Hilfe-Kursen in allen Regionen der Schweiz.

03. Wie finde ich einen Arzt oder eine Ärztin?

Ein Hausarzt oder eine Hausärztin übernimmt die erste Behandlung, wenn Sie krank sind. Sie sind für die Vorsorge und Behandlung des ganzen Körpers ausgebildet. Ein Hausarzt kennt Sie durch die regelmässigen Besuche gut und kann Sie optimal beraten. Es ist deshalb besser, immer zum gleichen Hausarzt oder der gleichen Hausärztin zu gehen.

Einen Hausarzt oder eine Hausärztin zu haben, hat noch einen Vorteil: Wenn Sie krank sind, können Sie jederzeit in der Hausarztpraxis anrufen und einfacher kurzfristig einen Termin abmachen. Bei vielen Krankenkassen ist zudem die Prämie billiger, wenn Sie einen Hausarzt haben. Hier eine Auflistung der Obwaldner Hausärzte.

Es gibt verschiedene Wege, einen Arzt oder eine Ärztin zu finden: Fragen Sie im Freundes- und Bekanntenkreis nach oder schauen Sie im Internet unter folgenden Adressen nach:

Der Gesundheitswegweiser Schweiz hilft Migrantinnen und Migranten, sich im schweizerischen Gesundheitssystem zurechtzufinden – in 18 Sprachen erhältlich.

04. Wie läuft ein Arztbesuch ab?

Ein Arztbesuch läuft wie folgt ab:

  • Rufen Sie in der Arztpraxis an und vereinbaren Sie einen Termin (wenn Sie den Termin nicht einhalten können, sagen Sie diesen spätestens 24 Stunden vorher per Telefon ab)
  • Der Arzt oder die Ärztin untersucht Sie und verschreibt Ihnen wenn nötig Medikamente, eine Behandlung oder eine Therapie.
  • Der Hausarzt oder Hausärztin kann Sie auch an einen Spezialisten oder eine Spezialistin überweisen

05. Welche Angebote gibt es für Kinder?

In der Schweiz gibt es neben den privaten Kinderärztinnen und Kinderärzten auch spezielle kostenlose Angebote für Schulkinder:

Manche Schulgemeinden bieten einen Schularzt-Dienst an: Der Schularzt oder die Schulärztin untersucht die Schulkinder im Kindergarten, im 4. und im 8. Schuljahr und impft sie. So können gesundheitliche Probleme frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Schulzahnarzt und Schulzahnpflege: Ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin untersucht die Zähne der Kinder einmal jährlich. Zudem kommt regelmässig der Zahnpflege-Dienst vorbei und zeigt den Schulkindern im Unterricht, wie man die Zähne sorgfältig und richtig putzt. Im Kanton Obwalden wird dies vom Schulgesundheitsdienst organisiert. Die Kontrolle wird kostenlos durchgeführt.

Schulpsychologischer Dienst: Hier erhalten Sie Hilfe bei schulischen, psychischen und erzieherischen Problemen Ihres Kindes. Die Psychologinnen und Psychologen unterstehen der Schweigepflicht. Diese Dienstleistung ist unentgeltlich.

Schulpsychologischer Dienst des Kantons Obwaldens:

Adresse:        Brünigstrasse 178, Postfach 1262, 6061 Sarnen
Telefon:         041 666 62 55
E-Mail:           spd@ow.ch

06. Wann muss ich zum Arzt gehen?

Falls Sie nur leichte Beschwerden haben, können Sie auch in einer Apotheke um Rat fragen. Dort bekommen Sie Medikamente, für die kein Arztrezept nötig ist.

Wenn Sie starke Beschwerden haben, gehen Sie am besten zuerst zu Ihrem Hausarzt. Es ist auch möglich, direkt zu einem Spezialarzt (= Facharzt) zu gehen (z.B. Hals-Nasen-Ohren-Arzt). Dann müssen Sie aber vielleicht lange auf einen Termin warten. Möglicherweise müssen Sie auch die Kosten selbst bezahlen. Denn viele Krankenkassen verlangen, dass Sie erst zum Hausarzt gehen. Dieser verweist Sie nachher an den Spezialarzt. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, wenn Sie Genaueres dazu wissen möchten.

Ins Spital geht man nur in Notfallsituationen.

07. Wann muss ich ins Spital gehen?

Ins Spital wird man meistens vom Hausarzt oder der Hausärztin überwiesen. Gründe dafür können Untersuchungen, eine Operation oder eine Therapie sein. Beim Eintritt müssen Sie Ihre Krankenkassenkarte zeigen. Spätestens ein paar Tage vor dem Eintritt erhalten Sie vom Spital per Post alle Informationen: zum Beispiel, was Sie mitbringen müssen und wie Sie sich vorbereiten können.

Die Grundversicherung der Krankenkassen bezahlt für eine Spitalbehandlung in der Allgemeinen Abteilung. Die Krankenkassen bieten teurere Zusatzversicherungen für eine private oder halbprivate Behandlung im Spital an. Mit einer halbprivaten Zusatzversicherung haben Sie Anrecht auf ein Zweibettzimmer. Mit einer privaten Zusatzversicherung haben Sie Anrecht auf ein Einzelzimmer.

Es gibt unterschiedliche Arten von Spitälern. Viele Kantone verfügen über ein eigenes öffentliches Kantonsspital. Dorthin überweist Sie Ihr Arzt oder Ihre Ärztin an erster Stelle, wenn Sie keine Spezialklinik benötigen. Im Kanton Obwalden befindet sich das Kantonsspital in Sarnen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Kantonsspital Obwalden.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Krankenhäuser in der Schweiz. Dort sind auch Adressen von spezialisierten Einrichtungen wie Augenkliniken, Geburtshilfe, Lungenkliniken oder Zahnmedizin erhältlich.

08. Wer pflegt mich im Spital und kann ich Besuch empfangen?

Pflegefachfrauen und -männer übernehmen im Spital den grössten Teil der Pflege und Betreuung. Sie sind speziell dafür ausgebildet und arbeiten eng mit den Ärztinnen und Ärzten zusammen. Patienten (und nahe Angehörige) haben ein Anrecht darauf, über die Behandlung und mögliche Folgen informiert zu werden. Wenn Sie eine Frage haben, wenden Sie sich zuerst an das Pflegepersonal.

Sie können im Spital Besuch empfangen. Es gibt geregelte Besuchszeiten. Fragen Sie im Spital danach oder schauen Sie auf der Internetseite nach. In Mehrbettzimmern sollte man auf den Gesundheitszustand der anderen Patienten Rücksicht nehmen.

Während des Spitalaufenthalts essen die Patientinnen und Patienten im Zimmer. Wenn Sie Wünsche haben (z.B. kein Schweinefleisch, vegetarisches oder koscheres Essen, Allergie gegen bestimmte Nahrungsmittel), sagen Sie dies dem Pflegepersonal. Es ist meistens kein Problem, diese Wünsche zu erfüllen. Es ist nicht nötig, dass die Angehörigen den Patienten Esswaren mitbringen.

09. Was steht in meiner Krankenakte?

Sie können beim Arzt und im Krankenhaus Einsicht in Ihre Krankengeschichte (auch Krankenakte genannt) verlangen. Darin stehen die wichtigsten Daten Ihrer Behandlung wie Untersuchungen, Diagnosen, Medikamente, Operationen und die Entwicklung der Krankheit. Niemand darf diese Informationen an andere Personen weitergeben.

Informationen über Ihre Rechte und Pflichten als Patient erhalten Sie hier.

10. Kann ich mich zu Hause pflegen lassen?


Nach einem Krankenhausaufenthalt brauchen Sie vielleicht weitere Pflege. Dafür gibt es den Spitex-Dienst. Entsprechend ausgebildete Personen kommen zu Ihnen nach Hause, um Sie zu pflegen und/oder im Alltag und im Haushalt zu unterstützen. Die Kosten der Spitex werden teilweise von der Krankenkasse übernommen. Die Spitex bietet auch weitere Dienste an: zum Beispiel Fahrdienste oder Vermietung von Krücken oder Rollstühlen.

Sie können sich nicht selbst bei einer Spitex anmelden, sondern ein Arzt muss dies entscheiden. Bevor die Spitex-Betreuung beginnt, klärt der Arzt ab, was Sie genau brauchen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

11. Wer hilft mir, wenn ich alt bin und nicht mehr alleine wohnen kann?

Im Alter gibt verschiedene Unterstützungsangebote. Eines davon ist die Spitex. Bei ihr kann man beispielsweise Haushaltshilfe oder Krankenpflege beziehen. Die Spitex organisiert auch den Frischmahlzeiten-Dienst: Ältere, kranke und behinderte Personen bekommen täglich ein warmes Mittagessen nach Hause geliefert.

Auch die Stiftung Pro Senectute liefert in den meisten Kantonen Mahlzeiten nach Hause. Ausserdem bietet Pro Senectute viele weitere Dienstleistungen für ältere Menschen an. So können sie länger zu Hause wohnen. Pro Senectute will die Selbständigkeit und Lebensqualität der Mitmenschen über 60 fördern und erhalten. Ältere Menschen und ihre Angehörigen erhalten kostenlose, vertrauliche Beratungen bei:

  • finanziellen Schwierigkeiten,
  • rechtlichen Angelegenheiten,
  • der Bewältigung von Lebenskrisen,
  • der Freizeitgestaltung,
  • und bei Wohn- und Beziehungsfragen.

Vielleicht genügt diese Hilfe nicht und Sie brauchen Unterstützung rund um die Uhr. Dann passt ein Betagtenzentrum oder ein Altersheim besser für Ihre Bedürfnisse.

In welchem Alters- oder Pflegeheim Sie wohnen werden, hängt von Ihrem Wohnort ab. Die Pro Senectute oder Ihr Hausarzt beraten Sie bei den Abklärungen.

12. Welche Angebote gibt es für ältere Menschen in der Schweiz?

Hier können Sie eine kostenlose Broschüre “Älter werden in der Schweiz“ in mehreren Sprachen bestellen.

Freizeitangebote im Kanton Obwalden: pro Senectute

Hier finden Sie in den Sprachen Deutsch, Französisch oder Italienisch Informationen über die Generation 50plus, geschrieben von über 100 Freiwilligen.

13. Was kann ich tun, wenn ich psychische Probleme habe?

Wenn Sie Hilfe brauchen, können Sie auch zuerst mit Ihrem Hausarzt sprechen. Er kann Ihnen eine Fachperson vermitteln. Alle Berater und psychologischen Fachleute sind an die Schweigepflicht gebunden und dürfen keine Informationen von Ihnen weitergeben.

Schnelle Hilfe in psychischen Notsituationen finden Sie hier (Tel. 143).

Hier können Sie eine Broschüre mit Adressen von fremdsprachigen Psychotherapeuten herunterladen.

In Bern, Zürich, Lausanne und Genf gibt es ein Ambulatorium für Folter- und Kriegsopfer, wo professionelle Hilfe für Betroffene angeboten wird. Mehr dazu hier.

14. Wo kann ich anonym Hilfe finden?

Manchmal brauchen Menschen in einer Krise sofort einen Ratschlag. Eine sofortige Hilfe gibt die Organisation Dargebotene Hand. Sie bietet per Telefon, E-Mail oder Chat (www.143.ch) kostenlose Beratungen an. Unter der Nummer 143 kann man in Krisensituationen anrufen und mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin sprechen: Sie hören zu und können auch dabei helfen, wie es weitergehen soll. Die Dargebotene Hand ist eine Anlaufstelle für alle und untersteht der völligen Anonymität.

Auf dem Internet gibt es auch spezielle Beratung für Jugendliche. Eine nützliche Website ist zum Beispiel www.lilli.ch. Sie informiert auf seriöse Weise über Themen, die Jugendliche, junge Frauen und Männer interessieren: zum Beispiel Beziehungen, Sexualität, Verhütung oder Gewalt. Man kann selbst Fragen stellen oder nachlesen, was andere gefragt haben. In verschiedenen Online-Foren kann man sich über spezielle Probleme wie in einer Selbsthilfegruppe austauschen. Aber Achtung, nicht jedes Online-Forum ist seriös.

Manche Eltern sind mit ihrem Kind überfordert, in einer Krise oder einer belastenden Situation. Für sie gibt es die Beratungsstelle Elternnotruf (Tel. 044 261 88 66). Sie ist rund um die Uhr erreichbar.

Die Dargebotene Hand bietet per Telefon, E-Mail oder Chat kostenlose Beratungen an.

Für Personen, die keine Aufenthaltsbewilligung haben und keine öffentlichen Stellen aufsuchen wollen, gibt es an verschiedenen Orten Gesundheitsversorgungsstellen für Sans-Papiers, die kostenlose Pflege und Beratung anbieten.

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