An- und Abmeldung
Falls Sie die Wohngemeinde wechseln, müssen Sie sich bei der alten Wohngemeinde abmelden und bei der neuen anmelden. Dies können Sie meist online tun. Informationen dazu finden Sie hier.
Migrantinnen und Migranten aus einem Drittstaat mit einer Aufenthaltsbewilligung müssen sich frühzeitig bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde oder bei der kantonalen Migrationsbehörde informieren, welche zusätzlichen Schritte bei einem Umzug zu unternehmen sind. Dies gilt insbesondere bei einem Kantonswechsel, denn für den Aufenthalt in einem anderen Kanton wird in der Regel eine neue Aufenthaltsbewilligung benötigt.
Hilfreiche Checklisten zum Thema Umzug finden Sie hier.