Gesundheit
Versorgung
Fragen:
01. Wann brauche ich welche medizinische Versorgung?
Wenn Sie leichte Beschwerden haben, können Sie in einer Apotheke um Rat fragen. Dort bekommen Sie wenn nötig Medikamente, für die kein Arztrezept nötig ist.
Wenn Sie starke Beschwerden haben, gehen Sie am besten zuerst zu Ihrem Hausarzt oder zu Ihrer Hausärztin. Er oder sie ist die erste Ansprechperson, wenn Sie krank sind. Sie sind für die Vorsorge und Behandlung des ganzen Körpers ausgebildet. Von dort aus werden Sie, wenn nötig, an einen Spezialarzt oder an eine Spezialärztin überwiesen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, wenn Sie Genaueres dazu wissen möchten.
Auf diesen Internetseiten, können Sie einen Hausarzt oder eine Hausärztin in Ihrer Nähe finden:

- Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH mit rund 30 000 Adressen.
- Übersicht über Ärzte und Ärztinnen in der Schweiz.
Ins Spital geht man nur in Notfallsituationen! Sie können aber auch vom Hausarzt oder von der Hausärztin dahin überwiesen werden. Gründe dafür können Untersuchungen, eine Operation oder eine Therapie sein. Denken Sie an Ihre Krankenkassenkarte, wenn Sie einen Termin im Spital haben.
In der Schweiz gibt es unterschiedliche Arten von Spitälern:
- Öffentliche Kantonsspitäler: Dorthin überweist Sie Ihr Arzt oder Ihre Ärztin an erster Stelle, wenn Sie keine Spezialklinik benötigen. Das Kantonsspital Obwalden befindet sich in Sarnen.
- Private Spitäler: Diese sind meistens auf einzelne Bereiche spezialisiert. Hier finden Sie eine Übersicht dazu.
Tipp: Der Gesundheitswegweiser Schweiz hilft Migrantinnen und Migranten, sich im schweizerischen Gesundheitssystem zurechtzufinden und ist in 18 Sprachen erhältlich.
02. Welche Angebote gibt es für Kinder?

In der Schweiz gibt es neben den privaten Kinderärztinnen und Kinderärzten auch spezielle kostenlose Angebote für Schulkinder. Diese können sich je nach Gemeinde unterscheiden. Fragen Sie deshalb am besten direkt bei der Schule nach.
- Schularzt-Dienst: Der Schularzt oder die Schulärztin untersucht die Schulkinder im Kindergarten, im 4. und im 8. Schuljahr und impft sie. So können gesundheitliche Probleme frühzeitig erkannt und behandelt werden.
- Schulzahnarzt und Schulzahnpflege: Ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin untersucht die Zähne der Kinder einmal jährlich. Zudem kommt regelmässig der Zahnpflege-Dienst vorbei und zeigt den Schulkindern im Unterricht, wie man die Zähne sorgfältig und richtig putzt.
- Beim schulpsychologischen Dienst erhalten Sie zudem kostenlose Hilfe bei schulischen, psychischen und erzieherischen Problemen Ihres Kindes. Die Psychologinnen und Psychologen unterstehen der Schweigepflicht. Hier finden Sie die Kontaktdaten des schulpsychologischen Dienstes im Kanton Obwalden.
03. Wo und wie kann ich gepflegt werden, wenn ich Pflege benötige?

Im Spital übernehmen Pflegefachpersonen den grössten Teil der Pflege und Betreuung. Wichtig zu wissen:
- Sie als Patientin oder Patient haben ein Anrecht darauf, über die Behandlung und mögliche Folgen informiert zu werden. Wenn Sie eine Frage haben, wenden Sie sich zuerst an das Pflegepersonal.
- Sie können im Spital Besuch während den Besuchszeiten empfangen. Fragen Sie im Spital danach oder schauen Sie auf der Internetseite nach.
- Während des Spitalaufenthalts essen die Patientinnen und Patienten im Zimmer. Wenn Sie Wünsche oder Allergien haben, können Sie dies dem Pflegepersonal mitteilen. Es ist nicht nötig, dass die Angehörigen Esswaren mitbringen.
Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen, kann Ihnen der Spitex-Dienst helfen.
- Entsprechend ausgebildete Personen kommen zu Ihnen nach Hause, um Sie zu pflegen und/oder im Alltag zu unterstützen.
- Die Kosten der Spitex werden teilweise von der Krankenkasse übernommen.
- Sie können sich nicht selbst bei einer Spitex anmelden. Ein Arzt oder eine Ärztin muss dies entscheiden und klärt ab, was Sie genau brauchen.
04. Wie läuft ein Arztbesuch ab?

Ein typischer Arztbesuch läuft wie folgt ab:
- Rufen Sie in der Arztpraxis an und vereinbaren Sie einen Termin (wenn Sie den Termin nicht einhalten können, sagen Sie diesen spätestens 24 Stunden vorher per Telefon ab).
- Erscheinen Sie pünktlich beim Termin und melden Sie sich am Empfang an.
- Sie werden dann vielleicht gebeten, kurz im Wartezimmer zu warten.
- Der Arzt oder die Ärztin untersucht Sie anschliessend.
- Der Arzt oder die Ärztin trifft mit Ihnen gemeinsam die Entscheidung, wie weiter vorgegangen wird. Es besteht die Möglichkeit einer weiterführenden Behandlung, der Verschreibung von Medikamenten oder die Überweisung an einen Spezialisten oder eine Spezialistin.
Wichtig: Vergessen Sie beim Arztbesuch Ihre Krankenkassenkarte nicht.
05. Was steht in meiner Krankenakte?

In Ihrer Krankenakte enthält die wichtigsten Informationen über Ihre Untersuchungen, Diagnosen, Behandlungen, Medikamente und weitere medizinische Daten. Diese Akte ist persönlich. Niemand darf diese Informationen an andere Personen weitergeben. Sie können im Spital oder direkt bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin Einsicht verlangen.
Informationen über Ihre Rechte und Pflichten als Patientin oder Patient erhalten Sie hier.
