Familienplanung
Wo Sie Informationen über Schwangerschaft und Geburt erhalten und wie Sie sich vor einer ungewollten Schwangerschaft schützen – auf diese und weitere Fragen finden Sie in dieser Rubrik Antworten.
Fragen:
01. Wo kann man sich über Schwangerschaft und Geburt informieren?
Die wichtigste Ansprechperson während einer Schwangerschaft ist die Frauenärztin (Gynäkologin) oder der Frauenarzt (Gynäkologe). Sie führen in regelmässigen Abständen medizinische Kontrollen durch. So können sie die Entwicklung des Kindes beobachten und mögliche Gefahren für Mutter und Kind erkennen. Auch frei schaffende Hebammen (Geburtshelferinnen) können Fragen zur Geburt schon während der Schwangerschaft beantworten.
In den Spitälern gibt es Angebote für Kurse zur Geburtsvorbereitung. Dort erfahren Sie Wissenswertes zur Geburt, zum Stillen und zu den neuen Aufgaben als Eltern. In einigen Regionen der Schweiz werden diese Kurse in verschiedenen Sprachen durchgeführt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
In den Geburtsvorbereitungskursen der Caritas gibt es nützliche Informationen zu Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit dem Baby. Die Kurse werden von interkulturellen Übersetzerinnen begleitet.
Hier finden Sie alles zu den Themen Kinderwunsch, Schwangerschaft, Geburt, Baby und Kind.
Die Broschüre «Unser Kind» der Pro Juventute ist in sieben Sprachen erhältlich. Sie können die Broschüre direkt auf der Website von Pro Juventute oder unter vertrieb(at)projuventute.ch bestellen.
Hier finden Sie Adressen von Hebammen in Ihrer Nähe.
02. Welche formalen Vorbereitungen sind vor der Geburt zu treffen?
Legen Sie den Familienausweis und den Schriftenempfangsschein bereit. Die Spitalverwaltung benötigt diese Dokumente für die Anmeldung des Kindes beim Zivilstandsamt. Hier finden Sie, wo Sie diese Dokumente beantragen können.
In den letzten Wochen vor der Geburt ist auch der späteste Zeitpunkt, um den Vornamen für Ihr Kind auszuwählen. Im Spital wird erwartet, dass Sie den Namen des Kindes bereits wissen.
Versichern Sie Ihr Baby bereits vor seiner Geburt bei der Krankenkasse. Dadurch müssen Sie keinen Gesundheitsfragebogen ausfüllen, und Ihr Kind kommt in den Genuss einer vorbehaltlosen Deckung.
Falls die Eltern nicht verheiratet sind, muss der Vater das Kind anerkennen. Das heisst, er muss sich beim Zivilstandsamt offiziell als Vater eintragen lassen. Unverheiratete Eltern werden nach der Geburt zudem von der Vormundschaftsbehörde kontaktiert. Diese stellt sicher, dass die Unterhaltszahlungen für das Kind geregelt sind.
03. Wo soll das Kind auf die Welt kommen?
Während der Schwangerschaft meldet der Arzt, die Ärztin oder die Hebamme Sie beim Kantons- oder Bezirksspital für die Geburt an. Sie können wählen, ob Sie in einem Spital oder in einem Geburtshaus gebären möchten. Die meisten Frauen bringen ihre Kinder im Spital auf die Welt. Es ist auch möglich, bei Ihnen zu Hause mit der Unterstützung einer Hebamme zu gebären. Diese Hausgeburten sind jedoch nur bei Schwangerschaften ohne Komplikationen ratsam. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Hier finden Sie Adressen von Geburtshäusern in der Schweiz.
Die kostenlose Broschüre «Schwangerschaft, Muttersein» enthält Informationen über Geburtsvorsorge, Schwangerschaft und Geburt. Diese Broschüre gibt es in 15 Sprachen.
04. Wo bekomme ich in der ersten Zeit nach der Geburt Unterstützung?
In den Tagen nach der Geburt soll sich die Mutter körperlich und seelisch erholen. In dieser ersten Woche (Wochenbett) werden Mutter und Kind medizinisch betreut. Die Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt die Kosten der Untersuchungen während der Schwangerschaft, der Geburt und der Betreuung im Wochenbett. Die Krankenkasse übernimmt auch gewisse Kosten der Geburtsvorbereitung und der Stillberatung.
Für die erste Zeit nach der Geburt zu Hause gibt es bei der Mütter-, Väter- und Elternberatung zahlreiche Kurse zur Ernährung, Entwicklung oder Erziehung des Kindes. Einige Kurse werden auch in anderen Sprachen als Deutsch durchgeführt.
Eine Mütter- und Väterberatung wird im Kanton Obwalden von der Spitex angeboten.
In der Schweiz existiert eine gesetzlich vorgeschriebene Mutterschaftsversicherung: Erwerbstätige Mütter bekommen nach der Geburt während 14 Wochen einen Urlaub und erhalten 80 Prozent des durchschnittlichen Lohns (auch Mutterschaftsentschädigung oder Mutterschaftsurlaub genannt). Ein gesetzlicher Vaterschaftsurlaub existiert in der Schweiz nicht. Einzelne Arbeitgeber (z.B. die öffentliche Verwaltung einzelner Kantone) gewähren Vätern nach der Geburt einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von einigen Wochen.
Nähere Informationen zur Mutterschaftsversicherung erhalten Sie hier oder bei Ihrem Arbeitgeber. Zudem finden Sie hier weitere Informationen zur Mutterschaftsentschädigung und zum Schutz der Arbeitnehmerin während der Mutterschaft.
05. Wie kann man eine ungewollte Schwangerschaft verhindern?
Es gibt viele verschiedene hormonelle sowie auch hormonfreie Verhütungsmethoden. Hier finden Sie eine Übersicht. Ein Paar sollte gemeinsam über die Wahl der passenden Verhütungsmethode sprechen. Ein Gespräch mit dem Gynäkologen oder der Gynäkologin hilft ebenfalls weiter. Für einige Methoden (z.B. die Pille) ist ausserdem das Rezept eines Arztes notwendig.
Achtung: Nur mit der Verwendung von Kondomen schützt man sich vor einer ungewollten Schwangerschaft und gleichzeitig vor sexuell übertragbaren Krankheiten. Kondome sind an vielen Orten erhältlich: im Supermarkt, im Warenhaus oder in der Apotheke.
Sind Sie ungeplant oder ungewollt schwanger geworden, wenden Sie sich möglichst schnell an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin oder an eine Familienberatungsstelle. Falls Sie sich gegen das Kind entscheiden, gibt es die Möglichkeit, die Schwangerschaft abzubrechen. Beratungsstellen können Ihnen bei dieser schwierigen Entscheidung helfen. Die dort arbeitenden Fachleute sind an die Schweigepflicht gebunden.
Im Kanton Obwalden gibt es die Familienberatung in Sarnen oder die Fachstelle für Lebensfragen in Luzern, welche Ihnen hier weiterhelfen können.
06. Wie schützt man sich vor sexuell übertragbare Krankheiten?
Wer sexuell aktiv ist, muss sich gegen ansteckende Krankheiten schützen. Grundsätzlich ist das Risiko für Frauen wie auch für Männer hoch, sich beim ungeschützten Sex mit einer Geschlechtskrankheit anzustecken. Man sollte dementsprechend – besonders bei neuen oder wechselnden Kontakten – unbedingt Kondome benutzen.
Achtung: Nur mit der Verwendung von Kondomen schützt man sich vor einer ungewollten Schwangerschaft und gleichzeitig vor sexuell übertragbaren Krankheiten. Kondome sind an vielen Orten erhältlich: im Supermarkt, im Warenhaus oder in der Apotheke.
Wenn Sie glauben, an einer sexuell übertragbaren Krankheit zu leiden, gehen Sie so schnell wie möglich zum Arzt. Wenn Sie schnell reagieren, ist die Chance zur Heilung grösser.
Beim ungeschützten Geschlechtsverkehr kann man sich auch mit Viren anstecken, die Gebärmutterhalskrebs auslösen. Bei 16- bis 25-jährigen Frauen ist dieses Risiko besonders gross. Es gibt aber eine Impfung gegen die Viren. Junge Frauen sollten sich impfen lassen, bevor sie sexuell aktiv werden. Deshalb empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Impfung für alle Mädchen bereits ab 11 bis 14 Jahren.
Informationen über Gebärmutterhalskrebs und das humane Papilloma-Virus erhalten Sie hier.
Die meisten sexuell übertragbaren Krankheiten sind heilbar. Es gibt eine Ausnahme: Aids. Die Immunschwäche Aids ist die Folge einer Infektion mit dem HI-Virus. Aids ist nicht heilbar und kann zu verschiedenen schweren Erkrankungen und zum Tod führen.
Hier finden Sie eine Liste mit Krankheiten und Angaben, wie Sie sich vor Aids und anderen ansteckenden Krankheiten schützen können. Informationen zu Aids erhalten Sie auch bei den regionalen Aids-Stellen der Schweiz.
Die Broschüre über Partnerschaft, Verhütung, Rechte und HIV (Aids) kann hier in 12 Sprachen heruntergeladen werden.