Politik
Wie das politische System in der Schweiz funktioniert, welche Parteien es in der Schweiz gibt oder welche Mitbestimmungsrechte Personen mit Migrationshintergrund haben – zu diesen und vielen weiteren Fragen erhalten Sie Antworten im Unterthema Schweizer Politik.

Fragen:
01. Wie ist der schweizerische Staat entstanden?
02. Was charakterisiert das politische System der Schweiz?

Die Schweiz beruht auf einer Bundesverfassung (Grundgesetz des Staates) und ist somit ein Rechtsstaat. Sie ist eine direkte Demokratie, die Bürgerinnen und Bürger können demnach bei öffentlichen Angelegenheiten stark mitentscheiden.
Häufig wird die Schweiz sogar als Musterdemokratie bezeichnet. Das hat im Wesentlichen vier Gründe:
- Die individuellen Freiheiten jeder Person sind durch die Bundesverfassung garantiert.
- Minderheiten sind dank einem föderalistischen Staatsaufbau geschützt.
- Das Mitspracherecht des Volkes ist in der Schweiz weit entwickelt. Mehrmals jährlich finden deshalb Volksabstimmungen statt, bei welchen die Bürgerinnen und Bürger in wichtigen Fragen mitentscheiden können.
- Mittels Volksinitiative können die Bürgerinnen und Bürger eine Änderung der Bundesverfassung verlangen. Und mit einem Referendum ist es möglich, Beschlüsse des Parlaments im Nachhinein dem Volk zum definitiven Entscheid vorzulegen.
Die Schweiz ist auch föderalistisch, weil sie aus Kantonen besteht, die über eine weitreichende Eigenständigkeit verfügen. Heute zählt die Schweiz 26 Kantone, wovon sechs Halbkantone sind.
Weitere Informationen:
Informationen zum politischen System der Schweiz
03. Wie ist das politische System der Schweiz strukturiert?

Die Demokratie der Schweiz stützt sich auf die Schweizerische Bundesverfassung und kennt die Gewaltenteilung. Damit ist gemeint, dass die Staatsgewalt auf verschiedene Staatsorgane verteilt ist. Auf nationaler Ebene sieht dies wie folgt aus:
Die Legislative (gesetzgebende Gewalt) ist das nationale Parlament. Es wird auch Bundesversammlung genannt und besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat und dem Ständerat. Der Nationalrat zählt 200 Mitglieder und vertritt das Volk. Der Ständerat mit 46 Mitgliedern repräsentiert im Parlament die 26 Kantone.
Die Exekutive (ausführende Gewalt) ist der Bundesrat (Landesregierung). Er hat sieben Mitglieder, welche der Eidgenössischen Verwaltung vorstehen. Einer Person aus dem Bundesrat übernimmt jeweils für ein Jahr zusätzlich die Funktion des Bundespräsidenten oder der Bundesratspräsidentin.
Die Judikative (Recht sprechende Gewalt) besteht auf nationaler Ebene aus dem Bundesgericht, dem Bundesstrafgericht und dem Bundesverwaltungsgericht.
Analog zum Bund (Gesamtstaat) kennen auch die 26 Kantone (Gliedstaaten) in der Schweiz die Gewaltenteilung; ihre Struktur kann allerdings variieren: Es gibt kantonale Parlamente (nicht in allen Kantonen), kantonale Regierungen und Kantonsgerichte.
04. Was bedeutet Föderalismus?

In der Schweiz gehören der Föderalismus und die Subsidiarität zu den staatspolitischen Grundprinzipien. Vereinfacht formuliert meint dies zunächst: Der Bund, die 26 Kantone und die rund 2600 Gemeinden in der Schweiz teilen die öffentlichen Aufgaben untereinander auf, wobei die Kantone möglichst eigenständig sein sollen.
Föderalismus: Die Kantone in der Schweiz haben ein hohes Mass an Autonomie. Sie verfügen über eigene Verfassungen, Parlamente (nicht in allen Kantonen), Regierungen, Gerichte und Polizei. Eine Folge davon ist, dass es eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsnormen gibt. Durch Absprachen unter den Kantonen wird dafür gesorgt, dass der Wirtschaftsraum Schweiz trotzdem gut funktioniert.
Dank diesem föderalistischen System sind die Interessen von kleinen Gruppen und Minderheiten besser geschützt. Ein Nachteil ist allerdings, dass sich das Zusammenspiel zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden teilweise sehr komplex und aufwändig gestalten kann.
Subsidiarität: Wichtiger Grundgedanke dabei ist, dass zunächst die kleineren Strukturen (Gemeinden und Kantone) für die Lösung von Aufgaben zuständig sind. Kann die Gemeinde eine Aufgabe nicht bewältigen, übernimmt der Kanton die Zuständigkeit. Und bei jenen Aufgaben, welche auch der Kanton allein nicht erfüllen kann, geht die Verantwortung an den Bund über. Beispiele dafür sind Aussenpolitik, Arbeitsrecht, Zivil- und Strafrecht, Berufsbildung oder nationale Infrastrukturen.
05. Welche Parteien gibt es in der Schweiz?

Die Schweiz ist ein Mehrparteienstaat. Die vier grössten Parteien im Land sind im Bundesrat (Landesregierung) vertreten (alphabetische Reihenfolge):
- Die Mitte
- Freisinnig-Demokratische Partei. Die Liberalen (FDP)
- Schweizerische Volkspartei (SVP)
- Sozialdemokratische Partei (SP)
Es gibt noch etliche weitere Parteien im Land. Eine Liste aller registrierten Parteien der Schweiz finden Sie hier hier. Weil keine Partei über die absolute Mehrheit verfügt, geht es in der schweizerischen Politik stets darum, mehrheitsfähige Kompromisse zu finden.
06. Welches sind die wichtigsten Bürgerrechte?

Schweizerinnen und Schweizer haben ein ganze Reihe von Möglichkeiten, wie sie die Politik im Land aktiv mitgestalten können. Dazu müssen sie mindestens 18 Jahre alt sein und das Schweizer Staatsbürgerrecht besitzen.
Die wichtigsten Bürgerrechte sind:
- Das Stimm- und Wahlrecht: Mehrmals pro Jahr entscheiden die Stimmberechtigten bei Volksabstimmungen auf lokaler, kantonaler und Bundesebene.
- Das Initiativ- und Referendumsrecht: Bürgerinnen und Bürger können mit einer Initiative Änderungen in der Bundesverfassung verlangen. Mit einem Referendum können sie fordern, dass parlamentarische Beschlüsse dem Volk zur definitiven Abstimmung vorgelegt werden. Die Initiative sowie das Referendum müssen einige Voraussetzung, beispielsweise eine gewisse Anzahl an Unterschriften, erfüllen, damit sie überhaupt Gültigkeit erlangen können.
- Das Petitionsrecht: Dieses Recht erlaubt es allen (auch Migrantinnen und Migranten) Anregungen, Bitten oder Beschwerden in schriftlicher Form an die Behörden zu richten.
07. Welche politischen Mitbestimmungsrechte haben Ausländerinnen und Ausländer?

Die meisten Instrumente der politischen Mitsprache in der Schweiz erfordern das Bürgerrecht; sie sind also Schweizerinnen und Schweizern vorbehalten. Einige Kantone haben aber bereits das Wahl- und Stimmrecht für Personen mit Migrationshintergrund auf Gemeinde- oder Kantonsebene eingeführt.
Migrantinnen und Migranten haben aber in allen Kantonen die Möglichkeit der politischen Mitwirkung durch die Petition.