Krankenversicherung
Wer in einer Krankenkasse versichert ist, wie Sie Prämien sparen können und welche Kosten eine Unfallversicherung übernimmt – dies und noch einiges mehr erfahren Sie hier.
Fragen:
01. Wer und was ist in einer Krankenkasse versichert?
Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss sich obligatorisch bei einer Krankenkasse versichern. Sie bezahlen monatlich einen Beitrag, eine sogenannte Prämie. Mit der Krankenkasse sind Sie für Kosten im Krankheitsfall, bei Mutterschaft oder bei einem Unfall versichert. Das heisst, Sie müssen nur einen kleinen Teil der Kosten für Arztbesuche, Spitalaufenthalte oder bestimmte Medikamente bezahlen. Den Rest bezahlt die Krankenkasse.
Obligatorisch ist die so genannte Grundversicherung. Krankenkassen haben eine Aufnahmepflicht, d.h. sie müssen jede Person unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand in die Grundversicherung aufnehmen. Die Versicherten können ihre Krankenkasse frei wählen.
Alle sind in der Grundversicherung für die gleiche Leistung versichert. Dazu gehören zum Beispiel die Behandlung in Arztpraxis und Spital, ärztlich verordnete Medikamente und Laboruntersuchungen, Psycho- und Physiotherapie, Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft, Impfungen, Gesundheitsuntersuchungen für Kinder sowie Teilkosten bei Notfalltransporten. Nicht versichert durch die Grundversicherung sind gewöhnliche Zahnbehandlungen.
Sie können freiwillig eine Zusatzversicherung abschliessen und müssen dafür mehr Prämie bezahlen. Damit werden zusätzliche Leistungen bezahlt wie zum Beispiel Zahnbehandlungen oder der Komfort eines Zweier- oder Einzelzimmers im Spital.
Die Unfallversicherung ist in der Krankenkasse inbegriffen. Berufstätige sind aber bereits über ihren Arbeitgeber gegen Unfälle versichert (siehe auch Frage 6). Wenn das bei Ihnen zutrifft, können Sie die Krankenkasse auffordern, die Unfallversicherung aus der Versicherung herauszunehmen. So sinkt die Prämie.
Hier finden Sie eine Aufstellung aller Leistungen der Grundversicherung.
Der Gesundheitswegweiser Schweiz hilft Migrantinnen und Migranten, sich im schweizerischen Gesundheitssystem zurechtzufinden. Dieser ist in 18 verschiedenen Sprachen erhältlich.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Krankenversicherung
02. Was kostet eine Krankenkasse?
Die Krankenkasse kostet durchschnittlich circa 3’700 Franken pro Jahr.
Die Kosten für die Krankenkasse werden monatlich bezahlt.
Obwohl in der Grundversicherung überall die gleichen Leistungen enthalten sind, bezahlt man je nach Krankenkasse unterschiedlich hohe Prämien. Es lohnt sich deshalb, sich über die verschiedenen Prämien zu informieren und dies in die Auswahl einer Krankenkasse mit einzubeziehen.
Eine Prämienübersicht finden Sie hier.
03. Was muss ich selber bezahlen, was bezahlt die Krankenkasse?
Zusätzlich zur Prämie müssen Sie auch einen Teil der Behandlungskosten selbst bezahlen. Die Beteiligung nennt man Franchise. Die Höhe der Franchise können Sie selbst wählen. Die tiefste Franchise ist 300 Franken, die höchste 2500 Franken. Das heisst: Bei der höchsten Franchise müssen Sie alle Arztkosten bis zu einem Betrag von 2500 Franken pro Jahr selbst bezahlen. Dafür ist die Prämie niedriger. Bei einer tieferen Franchise (z.B. 300 Franken) sind die monatlichen Prämien höher. Dafür werden die Kosten bereits übernommen, wenn sie 300 Franken übersteigen. Eine hohe Franchise (und tiefe Prämien) lohnen sich nur, wenn Sie wenig krank sind.
Wenn die jährlichen Arztkosten die Franchise übersteigen, müssen Sie zusätzlich 10 Prozent an die Kosten bezahlen, das nennt man den Selbstbehalt. Der Selbstbehalt beträgt laut Gesetz maximal 700 Franken pro Jahr.
Die Kosten für Schwangerschaft und Geburt übernimmt die Krankenkasse von Anfang an vollständig.
04. Was muss ich tun, damit die Krankenkasse bezahlt?
Nach Ihrem Arztbesuch erhalten Sie eine Rechnung. Diese müssen Sie selbst bezahlen. Mit der Rechnung erhalten Sie eine Kopie der Rechnung (= Rückforderungsbeleg oder Rechnungskopie). Diese Kopie schicken Sie an Ihre Krankenkasse. Sie erhalten dann – wenn durch den Betrag die Franchise überstiegen wird – 90 Prozent davon auf das von Ihnen angegebene Bank- oder Postkonto einbezahlt.
Die Spitalrechnung wird entweder zu Ihnen nach Hause oder an die Krankenkasse geschickt. Meistens wird die Rechnung direkt von der Krankenkasse bezahlt. Für allfällige Kosten, die Sie übernehmen müssen (Selbstbehalt, Verpflegungsbeitrag), sendet Ihnen die Krankenkasse oder das Spital eine separate Rechnung.
Auch bestimmte, vom Arzt verschriebene Medikamente werden von der Krankenkasse bezahlt. Entweder Sie erhalten das Medikament nach Vorweisen der Krankenkassenkarte direkt und ohne zu bezahlen. Oder Sie bezahlen das Medikament selbst und schicken die Rechnung und das Rezept später an die Krankenkasse zur Rückerstattung.
05. Wie kann ich Kosten für die Krankenkasse sparen?
Krankenkassenprämien können das Haushaltsbudget belasten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten für die Prämien zu senken.
Durch eine hohe Franchise: Mit einer hohen Franchise (maximal 2500 Franken) sinkt die Prämie stark. Achtung: Das lohnt sich aber nur, wenn Sie wenig krank sind und wenig zum Arzt gehen müssen.
Durch eine preisgünstige Krankenkasse: Vergleichen Sie die Prämien und Leistungen der Krankenkassen miteinander, beispielsweise hier.
Durch kantonale Prämienverbilligungen: Personen mit kleinem Einkommen haben Anspruch auf die kantonale Prämienverbilligung. Das heisst, der Kanton bezahlt einen Teil der Krankenkassenprämien. Wenn Sie Anspruch auf eine Verbilligung haben, werden Sie von der zuständigen Stelle (Sozialversicherungsanstalt des Kantons) automatisch informiert. Sie müssen dafür jedes Jahr ein Formular fristgerecht einreichen. Im Kanton Obwalden finden Sie dazu unter www.ow.ch weitere Infos. Sie können sich auch direkt per Mail an praemienverbilligung(at)ow.ch wenden.
06. Wer und was ist bei einer Unfallversicherung versichert?
Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten für die ärztliche Behandlung nach einem Unfall. Ausserdem bezahlt sie bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ein Taggeld (Lohnersatz) bzw. Rentenleistungen bei dauernder Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall.
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind automatisch durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin gegen Unfall versichert.
- Sie arbeiten acht Stunden oder mehr pro Woche bei einem Arbeitgeber: dann sind Sie gegen Berufsunfälle und gegen so genannte Nichtberufsunfälle (Unfälle auf dem Arbeitsweg und in der Freizeit) versichert.
- Sie arbeiten weniger als acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber: dann sind Sie nur gegen Berufsunfälle und gegen Unfälle auf dem Arbeitsweg versichert. Für Unfälle in der Freizeit (z.B. im Haushalt) müssen Sie eine Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen.
- Arbeitslose Personen, die Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, sind obligatorisch versichert.
Nicht versichert sind nicht erwerbstätige Personen, zum Beispiel Hausfrauen und Hausmänner, Kinder, Studierende, Rentner und Rentnerinnen oder ausgesteuerte Arbeitslose. Diese Personen müssen obligatorisch eine Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen.