Aufenthaltsbewilligung
Allgemeines
Wenden Sie Sich bei spezifischen Fragen zu Aufenthaltsbewilligungen direkt an die Abteilung Migration des Kantons Obwalden. Kontakt: E-Mail: migration@ow.ch, Tel.: +41 41 666 66 70
Fragen:
01. Welche Aufenthaltsbewilligung benötige ich, wenn ich EU/EFTA-Bürgerin oder EU/EFTA-Bürger bin?
Als EU/EFTA-Staaten gelten die folgenden Länder:
- EU-17: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Zypern
- EU-8: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn
- EU-2: Bulgarien, Rumänien
- EFTA: Fürstentum Liechtenstein, Norwegen, Island, Schweiz
Wenn Sie aus einem EU-17/EU-8/EFTA-Land stammen, dürfen Sie sich während drei Monaten ohne Bewilligung in der Schweiz aufhalten. Sie dürfen hier auch arbeiten, müssen dies allerdings melden. Das Meldeverfahren finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Migration.
Wenn Sie länger als drei Monate in der Schweiz bleiben, müssen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Dafür brauchen Sie eine gültige Identitätskarte, einen Arbeitsvertrag, eine Kopie des Mietvertrages und ein Passfoto.
Für EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger gibt es folgende Aufenthaltsbewilligungen: Genauere Informationen finden Sie hier.
- Ausweis B EU/EFTA (Aufenthaltsbewilligung)
- Ausweis C EU/EFTA (Niederlassungsbewilligung)
- Ausweis Ci EU/EFTA (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit)
- Ausweis G EU/EFTA (Grenzgängerbewilligung)
- Ausweis L EU/EFTA (Kurzaufenthaltsbewilligung)
Falls Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltsbewilligung beantragen möchten, kann das Gesuch frühestens drei Monate und spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Aufenthaltsbewilligung bei der Wohngemeinde eingereicht werden.
Die Ableitung Migration vom Amt für Arbeit ist im Kanton Obwalden für Aufenthaltsbewilligungen zuständig.
Kontakt: E-Mail: migration@ow.ch, Tel.: +41 41 666 66 70
Weitere Informationen zu Aufenthaltsbewilligungen finden Sie hier.
Hier finden Sie das Aufenthaltsgesuch für Nichterwerbstätige aus EU/EFTA Staaten.
02. Welche Aufenthaltsbewilligung benötige ich als Bürgerin oder Bürger eines Drittstaats?
Für Bürgerinnen und Bürger eines Drittstaates gibt es folgende Aufenthaltsbewilligungen: Genauere Informationen finden Sie hier:
- Ausweis Ci (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit)
- Ausweis F (Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer)
- Ausweis G (Grenzgängerbewilligung)
- Ausweis N (für Asylsuchende)
- Ausweis S (für Schutzbedürftige)
Zuständig für die Aufenthaltsbewilligungen im Kanton Obwalden ist die Ableitung Migration vom Amt für Arbeit.
Kontakt: E-Mail: migration@ow.ch, Tel.: +41 41 666 66 70
Weitere Informationen zu Aufenthaltsbewilligungen finden Sie hier.
Hier finden Sie das Aufenthaltsgesuch für Nichterwerbstätige aus Drittstaaten.
03. Welche Aufenthaltsbewilligungen gibt es für Asylsuchende und Flüchtlinge?
Für Asylsuchende gibt es folgende Aufenthaltsbewilligungen: Genauere Informationen finden Sie hier.
- Ausweis F (Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer)
- Ausweis N (Asylsuchende)
- Ausweis S (Schutzbedürftige)
Anerkannte Flüchtlinge erhalten entweder Asyl und damit eine Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) oder sie werden als anerkannter Flüchtling vorläufig aufgenommen und erhalten einen F-Ausweis (vorläufig aufgenommener Flüchtling). Anerkannte Flüchtlinge mit B- oder F-Ausweis können dauerhaft in der Schweiz bleiben und arbeiten.
Weitere Informationen zu diesen Aufenthaltsbewilligungen erhalten Sie hier.
Einen Überblick über die Aufenthaltskategorien im Asylbereich erhalten Sie hier.
04. Was ist ein biometrischer Ausländerausweis?

Der biometrische Ausländerausweis ist ein Ausweis in Kreditkartenformat, welcher Auskunft über den ausländerrechtlichen Status gibt. Auf einem unsichtbaren Chip im Ausweis sind zwei digitale Fingerabrücke und das Gesichtsbild gespeichert.
Wer einen solchen Ausweis erhält und unter welchen Bedingungen erfahren Sie hier.
Informationen zu weiteren Reisedokumente für ausländische Personen finden Sie hier.
