Einbürgerung

Einbürgerung

Was es braucht, um Schweizerin oder Schweizer zu werden, wie Sie die Prüfung der staatsbürgerlichen Grundkenntnisse absolvieren können und welche Stellen in das Einbürgerungsverfahren involviert sind – Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie im Unterkapitel Einbürgerung.

Fragen:

01. Was braucht es, um Schweizerin oder Schweizer zu werden?

Ihre erste Anlaufstelle für eine ordentliche oder erleichterte Einbürgerung ist Ihre Wohngemeinde. Dort erhalten Sie alle Informationen und die notwendigen Formulare.
Hier finden Sie das Merkblatt des Kantons Obwalden mit allen wichtigen Informationen.

Für Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz ist es möglich, das Schweizer Bürgerrecht durch ordentliche Einbürgerung zu erwerben. Personen, die sich einbürgern lassen wollen, müssen im Kanton Obwalden die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • 10 Jahre wohnhaft in der Schweiz (Jahre zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt), 5 Jahre wohnhaft in der gleichen Gemeinde des Kanton Obwalden,
  • Eingliederung in die schweizerischen und obwaldnerischen Verhältnisse; Erfüllung finanzieller Verpflichtungen, im Arbeits- und/oder Bildungsprozess, soziale Beziehungen mit der Schweizer Bevölkerung, Kenntnisse des öffentlichen und gesellschaftlichen Geschehens,
  • Vertrautheit mit den Lebensgewohnheiten, den Sitten und den Gebräuchen in der Schweiz und in Obwalden,
  • Sprachkenntnisse in der deutschen Sprache für die Bereiche Hören und Sprechen mit Minimalanforderung Niveau B1 des Europäischen Sprachenportfolios. Die Sprachkenntnisse sind mittels einer Sprachstandsanalyse beim Berufs- und Weiterbildungszentrum BWZ in Sarnen nachzuweisen. Die Sprachkenntnisse sind auch schriftlich nachzuweisen auf dem Niveau A2.
  • Prüfung über die staatsbürgerlichen Grundkenntnisse (Unter bestimmten Umständen können einzelne Personen von der Sprachstandsanalyse und/oder der Prüfung über die staatsbürgerlichen Grundkenntnisse befreit werden. Der Entscheid darüber obliegt der Gemeinde),
  • Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung,
  • Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz,
  • Besuch einer Informationsveranstaltung zum Ablauf des Einbürgerungsverfahrens (Die Bestätigung über den Besuch der Informationsveranstaltung muss beim Einreichen des Gesuchs um Einbürgerung beigelegt werden).

02. Welche Bedeutung hat das Bürgerrecht?

Mit dem Bürgerrecht werden verschiedene Rechte und Pflichten erworben.

Rechte
Politische Rechte (z.B. Stimm- und Wahlrecht)
Auslieferungs- und Ausweisungsverbot
Recht auf diplomatischen Schutz im Ausland

Pflichten:
Allgemeine Wehrpflicht
Verbot von fremdem Militärdienst

03. Wie kann die Prüfung über die staatsbürgerlichen Grundkenntnisse vorbereitet und absolviert werden?

Vor der Einreichung des Gesuchs um Einbürgerung muss eine schriftliche Prüfung zu staatsbürgerlichen Grundkenntnissen absolviert werden. Die Bestätigung über die bestandene Prüfung muss dem Gesuch beigelegt werden.

Das Berufs- und Weiterbildungszentrum BWZ in Sarnen bietet Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung über die staatsbürgerlichen Grundkenntnisse an. Es wird empfohlen, diesen Kurs zu besuchen, wenn Sie die Prüfung zu staatsbürgerlichen Grundkenntnissen absolvieren möchten. Die Prüfung der staatsbürgerlichen Grundkenntnisse können Sie ebenfalls beim BWZ ablegen. Sie dauert etwa 60 Minuten pro Teilnehmerin oder Teilnehmer und kostet CHF 60.-

Die detaillierte Kursbeschreibung des BWZ finden Sie hier.

04. Welche Stellen sind in das Einbürgerungsverfahren involviert?

  • erleichterte Einbürgerung: Dafür ist der Bund zuständig
  • ordentliche Einbürgerung: Dafür sind Gemeinde, Kanton und Bund zuständig
  • Erste Anlaufstelle für die Einbürgerung: Ihre Wohngemeinde. Dort erhalten Sie alle Informationen und die notwendigen Formulare. Reichen Sie danach das Einbürgerungsgesuch auf dem offiziellen Formular und mit allen notwendigen Unterlagen beim Einwohnergemeinderat (bzw. Bürgergemeinderat) des Wohnorts ein.

Präzise Angaben zur ordentlichen Einbürgerung erhalten Sie in diesem Merkblatt .
Informationen zu den Einbürgerungsverfahren finden Sie auch auf der Website des Staatssekretariats für Migration.
Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie zudem hier.

05. Wie viel kostet mich das Einbürgerungsverfahren?

Mit folgenden Kosten müssen Sie für das Einbürgerungsverfahren im Kanton Obwalden rechnen:

  • Unmündige nichterwerbstätige Personen: Fr.  800.00
    Schülerinnen und Schüler: Fr. 800.00
    Studentinnen und Studenten: Fr. 800.00
    Lehrlinge: Fr. 800.00
  • Einzelpersonen: Fr. 1000.00
  • Ehepaar: Fr. 1’600.00
  • Pro Kind: Fr. 300.00

Der polizeiliche Führungsbericht wird durch die Kantonspolizei separat in Rechnung gestellt. Die Kosten dafür betragen etwa Fr. 500.00 bis 1’000.00. Die Kosten für die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung betragen üblicherweise für Einzelpersonen Fr. 100.00, für Ehepaare Fr. 150.00 und für minderjährige Personen Fr. 50.00.

Dazu kommen die Gebühren der einzelnen Gemeinden im Kanton:

Alpnach, Giswil, Kerns, Lungern, Sarnen und Sachseln:

  • Einzelpersonen: Fr. 1’200.00
  • Ehepaare: Fr. 1’800.00
  • pro Kind im Gesuch der Eltern: Fr. 200.00
  • Schüler: Fr. 700.00

  Engelberg:

  • Engelberg verrechnet die Kosten nach Aufwand.

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