Einbürgerung

Aufenthaltsbewilligung

Einbürgerung

Fragen:

01. Was braucht es, um Schweizerin oder Schweizer zu werden?

Für Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz ist es möglich, das Schweizer Bürgerrecht durch ordentliche Einbürgerung zu erwerben. Ihre erste Anlaufstelle dafür ist Ihre Wohngemeinde. Dort erhalten Sie alle Informationen und die notwendigen Formulare.
Personen, die sich einbürgern lassen wollen, müssen im Kanton Obwalden verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören beispielsweise Sprachkenntnisse in Deutsch, eine Eingliederung in obwaldnerische Verhältnisse oder die Prüfung über staatsbürgerliche Grundkenntnisse.

Hier finden Sie das Merkblatt des Kantons Obwalden mit allen wichtigen Informationen.

02. Welche Bedeutung hat das Bürgerrecht?

Bei erfolgreicher Einbürgerung erwerben Sie automatisch das Bürgerrecht. Dieses bringt verschiedene Rechte und Pflichten mit sich.

Rechte

  • Politische Rechte (z.B. Stimm- und Wahlrecht)
  • Auslieferungs- und Ausweisungsverbot
  • Recht auf diplomatischen Schutz im Ausland

Pflichten:

  • Allgemeine Wehrpflicht
  • Verbot von fremdem Militärdienst

Weitere Informationen zu den Bürgerrechten finden Sie hier.

03. Was ist die Prüfung über die staatsbürgerlichen Grundkenntnisse?

Bevor Sie das Gesuch um Einbürgerung einreichen, müssen Sie eine schriftliche Prüfung zu staatsbürgerlichen Grundkenntnissen absolvieren. Die Bestätigung über die bestandene Prüfung muss mit dem Gesuch eingereicht werden.

Das Berufs- und Weiterbildungszentrum BWZ in Sarnen bietet Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung über die staatsbürgerlichen Grundkenntnisse an. Es wird empfohlen, diesen Kurs zu besuchen, wenn Sie die Prüfung zu staatsbürgerlichen Grundkenntnissen absolvieren möchten. Die Prüfung selbst können Sie ebenfalls beim BWZ ablegen.

Die detaillierte Kursbeschreibung sowie Informationen zu den Kosten finden Sie hier.

04. Welche Stellen sind in das Einbürgerungsverfahren involviert?

Die erste Anlaufstelle für die Einbürgerung ist Ihre Wohngemeinde. Dort erhalten Sie alle Informationen und die notwendigen Formulare. Reichen Sie danach das Einbürgerungsgesuch auf dem offiziellen Formular und mit allen notwendigen Unterlagen beim Einwohnergemeinderat (bzw. Bürgergemeinderat) Ihres Wohnorts ein.

Informationen zu den verschiedenen Einbürgerungsverfahren finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Migration. Man unterscheidet zwischen zwei Arten:

  • Für erleichterte Einbürgerungen ist der Bund zuständig.
  • Für ordentliche Einbürgerungen sind die Gemeinden, die Kantone und der Bund zuständig.

Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie zudem hier.

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