Schweiz
Wofür die Abkürzung CH steht, welche Sprachen die Menschen in der Schweiz sprechen, wie viele Ausländerinnen und Ausländer hier leben – dies und noch viel mehr erfahren Sie in den Fragen und Antworten zum Thema Schweiz.
Weiteres über die Schweiz
Fragen
01. Welche Sprachen sprechen die Menschen in der Schweiz?
Die Schweiz hat vier Landessprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch.
Der grösste Teil der Bevölkerung spricht Deutsch (ca. 60%). Französisch (ca. 20%) wird in der Westschweiz (Romandie) gesprochen. Im Tessin und in kleinen Teilen des Kanton Graubünden wird Italienisch gesprochen. Dies macht ungefähr 10% der Bevölkerung aus. Nur circa 0.5% der Schweizer Bevölkerung sprechen Rätoromanisch. Dies ist somit die am wenigste vertretene der vier Landessprachen und wird ausschliesslich in Teilen des Kantons Graubünden gesprochen.
Die Mehrsprachigkeit ist ein grosses Identifikationsmerkmal der Schweiz. Die meisten Menschen in der Schweiz sprechen mindestens eine bis zwei der Landessprachen, sowie Englisch.
02. Weshalb lernt man in der Deutschschweiz Hochdeutsch?
In der deutschsprachigen Schweiz sprechen die Menschen Mundart – einen von zahlreichen, teils sehr unterschiedlichen Dialekten. Während im Alltag Mundart gesprochen wird, ist Hochdeutsch die offizielle Schrift- und Amtssprache. In der Schule wird deshalb Hochdeutsch gelernt. Zeitungen, Zeitschriften und die meisten Bücher sind in Hochdeutsch geschrieben. Schweizer Literatur, die in einem der Schweizer Dialekte verfasst ist, gibt es relativ wenig.
03. Welche Religionen gibt es in der Schweiz?
Das Christentum ist die am weitesten verbreitete Religion im Land, vornehmlich vertreten durch die römisch-katholische und die protestantische Kirche. In den einzelnen Kantonen dominiert jeweils eine der beiden Konfessionen.
In der Schweiz werden aber auch andere Religionen praktiziert: Beispielsweise der Islam und das Judentum, aber auch andere Religionsgemeinschaften wie der Hinduismus oder der Buddhismus. Ausserdem gibt es auch viele Menschen, die keiner Konfession angehören.
In der Schweiz sind Kirche und Staat getrennt. Das Recht auf Glaubens-, Gewissens- und Kulturfreiheit ist in der Bundesverfassung fest verankert. Jeder Mensch hat also das Recht, frei zu entscheiden, ob er gläubig sein möchte und welche Religion er praktizieren will oder nicht. Man darf seinen Glauben oder die Religion auch wechseln, seine Überzeugungen frei äussern und ausleben. Das gilt für Einzelne genauso wie für Glaubensgemeinschaften.
04. Welche Umgangsformen sind in der Schweiz verbreitet?
Ebenso wie in anderen Ländern gibt es auch in der Schweiz zahlreiche gängige Verhaltensregeln und Umgangsformen. Sie zu kennen, erleichtert das Zusammenleben mit Schweizerinnen und Schweizern erheblich.
Pünktlichkeit: Es wird erwartet, dass man pünktlich zu einem Treffen erscheint. Das gilt für die Berufswelt, Behörden und private Anlässe gleichermassen. Wenn man merkt, dass man sich verspätet, ruft man vorher an und teilt dies mit.
Begegnung: Läuft man in einer kleinen Gemeinde an jemandem vorbei, so grüsst man sich – selbst wenn man die Person nicht kennt. In Städten kommt dies nur sehr selten vor.
Begrüssung: In der Deutschschweiz reichen sich die Menschen zur Begrüssung die rechte Hand. Es gilt dabei als höflich, seinem Gegenüber in die Augen zu schauen. Unter Freunden gibt man sich teils auch drei Küsschen auf die Wangen (links, rechts und dann wieder links – oder umgekehrt). Doch aufgepasst: Dies gilt nicht in jedem Fall. Am besten man informiert sich, was in der eigenen Region üblich ist.
Besuch: Die meisten Schweizerinnen und Schweizer mögen keine spontanen Besuche bei sich zuhause. Am besten man ruft vorher an und fragt, ob ein Besuch jetzt erwünscht ist. Vor dem Betreten der Wohnung erkundigt man sich, ob man die Schuhe ausziehen soll.
Einladung: Ist man zum Essen eingeladen, ist es ein beliebter Brauch, ein kleines Geschenk mitzubringen – etwa eine Flasche Wein, Schokolade oder Blumen. Doch aufgepasst: Nicht alle Blumen sind geeignet (rote Rosen nur für Partner, weisse Astern sind an Begräbnissen üblich).
Bei Tisch: Bevor man gemeinsam mit dem Essen beginnt, wünscht man sich einen guten Appetit. Wird Wein getrunken, erhebt man am Anfang das Glas. Man schaut sich dabei in die Augen, stösst die Gläser an und sagt «Prost» oder «zum Wohl».
Gespräch am Telefon: Ruft man jemanden an, begrüsst man die Person zunächst und sagt seinen Namen. Erst dann beginnt das eigentliche Gespräch.
Diese Verhaltensweisen können nach Sprachregionen oder sozialen Gruppen erheblich variieren. Wenn Sie in einer Situation unsicher sind, fragen Sie am besten nach. Das entspannt die Situation und Sie kommen mit anderen Leuten ins Gespräch.
05. Sind Mann und Frau in der Schweiz gleichgestellt?
Die Gleichstellung von Frau und Mann ist ein wichtiges
Grundrecht der Rechtsgleichheit.
Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist seit 1981 in
Art. 8 Abs. 3 der Schweizer Bundesverfassung verankert:
„Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.“
Das Gleichstellungsgesetz ermöglicht es Frauen und Männern, sich gegen direkte und indirekte Diskriminierungen zu wehren – in der Familie, im Erwerbsleben oder bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Laut Gesetz hat derjenige Ehegatte, welcher den Haushalt besorgt, die Kinder betreut oder dem anderen in Beruf oder Gewerbe hilft, Anspruch auf „einen angemessenen Betrag zur freien Verfügung“ aus dem Einkommen oder Vermögen des anderen Ehegatten. Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz GIG) finden Sie hier.