08. Kann der Vermieter, die Vermieterin den Mietzins einfach erhöhen?

Die Vermieterin oder der Vermieter darf den Mietzins erhöhen, muss dazu aber ein offizielles Formular verwenden. Darin sind klare Gründe für die Erhöhung und die entsprechenden Zahlen zu nennen. Wenn Sie mit einer Erhöhung nicht einverstanden sind, haben Sie 30 Tage Zeit, um sich dagegen zu wehren.

Bevor Sie sich gegen eine Mietzinserhöhung wehren oder eine Reduktion verlangen, sollten Sie sich genau informieren, wie vorzugehen ist und welche Fristen Sie einhalten müssen. Lassen Sie sich zuerst beraten, bevor Sie vorschnell handeln. Wo Sie eine Beratung erhalten, finden Sie hier.


Wird der Referenzzinssatz gesenkt, haben Sie als Mieterin und Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf eine Reduktion des Mietzinses. Eine Tabelle mit der Höhe des Referenzzinssatzes sowie weiteren Informationen dazu finden Sie hier . Zusätzliche Informationen zum Referenzzinssatz gibt es hier.

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