Nachdem Sie den Mietvertrag erhalten haben, vereinbaren Sie mit der Vermieterin, dem Vermieter oder der Verwaltung den Termin für die Wohnungsübergabe. Bei der Übergabe kontrollieren Sie gemeinsam, ob Schäden in der Wohnung vorhanden sind. Diese werden im Antritts- bzw. Wohnungsübergabe-Protokoll detailliert festgehalten.
Wichtig: Auch Kleinigkeiten wie Kratzer oder abgeschlagene Ecken gehören ins Protokoll. Vereinbaren Sie mit der Vermieterin oder dem Vermieter auch, welche Schäden von den Vermietenden behoben werden. Beide Parteien unterschreiben zum Schluss das Antrittsprotokoll und Sie erhalten eine Kopie. Bewahren Sie diese sorgfältig auf.
Es gibt Schäden, die man trotz gründlicher Kontrolle erst nach dem Einzug entdeckt. In diesem Fall erstellen Sie umgehend eine detaillierte Liste mit den Mängeln und erwähnen Sie, welche Schäden Sie behoben haben möchten. Senden Sie die Mängelliste per Einschreiben an die Vermieterin, den Vermieter oder die Verwaltung und beachten Sie dabei die Fristen (in der Regel 10 bis 30 Tage).
Wichtig: Auf die nachträgliche Mängelliste gehören alle Schäden. Solche, die Sie behoben haben möchten, und auch jene, die Sie nicht weiter stören. Sie verhindern so, dass Sie später für Schäden aufkommen müssen, die schon beim Einzug da waren.