Bei der Anmeldung auf der Gemeinde wird auch Ihr Kind auf dem Einwohneramt registriert. Sie erhalten von der Schulverwaltung Ihrer Wohngemeinde rechtzeitig einen Brief, dass Sie Ihre Tochter oder Ihren Sohn anmelden müssen. Die Gemeinde informiert Sie darüber, welchen Kindergarten oder welche Schule Ihr Kind besuchen wird.
