
Wenn Sie Ihr Kind auf der Gemeinde anmelden, wird Ihr Kind automatisch auch auf dem Einwohneramt registriert. Sie erhalten von der Schulverwaltung Ihrer Wohngemeinde rechtzeitig einen Brief, dass Sie Ihr Kind für die Schule anmelden müssen. Die Gemeinde informiert Sie darüber, welchen Kindergarten oder welche Schule Ihr Kind besuchen wird.
