Integrationsangebote

04. Wie kann ich mich gegen rassistische Diskriminierung wehren?

In der Schweiz ist es verboten, Menschen öffentlich aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder religiösen Gruppe in einer Art anzugreifen oder zu diskriminieren, welche die Menschenwürde verletzt. Auch die Verweigerung einer öffentlich angebotenen Leistung ist verboten. Wenn Sie in Obwalden Opfer von rassistischer Diskriminierung geworden sind, wenden Sie sich bitte an die Fachstelle Gesellschaftsfragen. Fühlen Sie sich diskriminiert? Bei

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03. Welche Integrationsangebote gibt es speziell für Frauen?

„Offene Tür“Bei diesem multikulturellen Frauentreff treffen sich Migrantinnen und Schweizerinnen zum gegenseitigen Austausch. Dabei können Sie neue Bekanntschaften schliessen, Ihre Deutschkenntnisse verbessern und Fragen zu Themen wie Familie, Erziehung, Kultur, Arbeit und Alltag besprechen. Hier finden Sie weitere Informationen. Mehrmals im Jahr werden auch Ausflüge mit den Kindern zusammen unternommen. Diese Ausflüge sind nicht kostenlos.Kontakt

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02. Welche Integrationsangebote gibt es im Kanton Obwalden?

BegrüssungsgesprächeAlle fremdsprachigen Personen, die aus dem Ausland neu zuziehen und länger als ein Jahr in der Schweiz bleiben, werden im Kanton Obwalden zu einem Gespräch eingeladen. Kontakt und Information: Basil Allemann, Tel.: 041 666 61 57, E-Mail: basil.allemann@ow.ch. Beratung und Informationen Alle Personen, die aus dem Ausland zugezogen sind können sich bei der Fachstelle Gesellschaftsfragen

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01. Was bedeutet Integration?

Ziel der Integration ist es, dass die einheimische und die ausländische Wohnbevölkerung gut zusammenleben. Grundlage dazu bilden die Grundwerte der Bundesverfassung, gegenseitige Achtung und Toleranz. Von Schweizerinnen und Schweizern wird Offenheit gegenüber Neuzuziehenden erwartet. Von Migrantinnen und Migranten wird erwartet, dass sie die lokale Sprache lernen und sich mit dem Leben in der Schweiz vertraut machen.

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