
In der Schweiz ist es verboten, Menschen öffentlich aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder religiösen Gruppe in einer Art anzugreifen oder zu diskriminieren, welche die Menschenwürde verletzt. Auch die Verweigerung einer öffentlich angebotenen Leistung ist verboten. Die rassistische Diskriminierung gilt laut Strafrecht als ein Offizialdelikt, wenn die Handlung in der Öffentlichkeit erfolgt. Wenn Sie in Obwalden Opfer rassistischer Diskriminierung geworden sind, wenden Sie sich bitte an die Fachstelle Gesellschaftsfragen.
Fühlen Sie sich diskriminiert? Bei fabia können sich Personen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und der Nationalität beraten lassen. Das Angebot ist gratis.
Informationen zum Thema findet man auch im Rechtsratgeber «Rassistische Diskriminierung». Er wird von der Fachstelle für Rassismusbekämpfung herausgegeben und ist kostenlos hier erhältlich.
Weitere Informationen zum Thema Diskriminierung erhalten Sie hier.