Anspruch auf Familienzulagen haben Arbeitnehmende mit einem AHV-pflichtigen Einkommen von mindestens CHF 7‘050.- pro Jahr, bzw. CHF 587.- pro Monat. Auch Selbständigerwerbende bekommen Familienzulagen.
Im Kanton Obwalden erhalten Sie für Kinder bis zu 16 Jahren eine Kinderzulage von 200 Franken je Kind und Monat. Für Kinder von 16 bis 25 Jahren, die in Ausbildung sind, steht Ihnen eine Ausbildungszulage von 250 Franken je Kind und Monat zu. Sie müssen bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber einen Antrag auf Familienzulagen stellen.
Auf der Website www.akow.ch finden sie nähere Informationen.