
In der Schweiz existiert eine gesetzlich vorgeschriebene Mutterschaftsversicherung: Das heisst, erwerbstätige Mütter bekommen nach der Geburt während 14 Wochen einen Urlaub und erhalten 80 % des durchschnittlichen Lohns. Dieser wird auch Mutterschaftsentschädigung oder Mutterschaftsurlaub genannt.
Weitere Informationen zur Mutterschaftsentschädigung und zum Schutz der Arbeitnehmerin während der Mutterschaft finden Sie auf der Website des Bundesamts für Sozialversicherungen.
Seit 2021 existiert in der Schweiz ein gesetzlicher Anspruch auf Vaterschaftsurlaub, beziehungsweise Urlaub des anderen Elternteils. Offiziell beträgt dieser 2 Wochen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie direkt bei Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber oder hier.
