
Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, erhält einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung – die individuelle Prämienverbilligung.
Die individuelle Prämienverbilligung ist die Aufgabe des kantonalen Gesundheitsamtes. Sie wird direkt an die Krankenkasse ausbezahlt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Gesundheitsamtes.
