02. Wie erhalte ich einen schweizerischen Fahrzeugausweis und ein schweizerisches Kontrollschild?

Ausländische Fahrzeuge müssen einen schweizerischen Fahrzeugausweis und ein schweizerisches Kontrollschild haben, wenn:

  • sie seit mehr als einem Jahr in der Schweiz verwendet werden,sich der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin
  • seit mehr als einem Jahr in der Schweiz aufhält und das Fahrzeug länger als einen Monat hier verwendet oder
  • die Fahrzeuge zum entgeltlichen Transport von Personen oder Gütern innerhalb der Schweiz verwendet werden.

Mehr Informationen dazu finden sie hier.

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