Ausländische Fahrzeuge müssen einen schweizerischen Fahrzeugausweis und ein schweizerisches Kontrollschild haben, wenn:
- sie seit mehr als einem Jahr in der Schweiz verwendet werden oder
- sich der Fahrzeughalter seit mehr als einem Jahr in der Schweiz aufhält und das Fahrzeug länger als einen Monat hier verwendet oder
- die Fahrzeuge zum Transport von Personen oder Gütern innerhalb der Schweiz verwendet werden und dieser Transport entgeltlich ist.
Mehr Informationen dazu finden sie hier.