
Wenn Sie lernen möchten, Motorfahrzeuge zu fahren, benötigen Sie einen Lernfahrausweis. Dieser wird vom Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons ausgestellt, sofern Sie die Theorieprüfung bestanden haben. Der Lernfahrer oder die Lernfahrerin muss während dem Fahren von einer Person begleitet werden, die das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren einen gültigen Fahrausweis der entsprechenden Fahrzeugkategorie besitzt.
Um sich zur Fahrprüfung anmelden zu können, sind einige Voraussetzungen notwendig:
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Sie müssen einen staatlich anerkannten Nothelferkurs besucht und einen Sehtest bei einem autorisierten Optiker bestanden haben.
- Sie müssen eine schriftliche Theorieprüfung bestanden haben, in der Sie über Verkehrsregeln Auskunft geben.
- Sie müssen eine bestimmte Anzahl praktische Fahrschulstunden absolviert haben. Eine Stunde/Lektion bei einer Fahrschule kostet etwa 70.- bis 90.- Franken.
- Die Anmeldung zur Fahrprüfung erfolgt meistens durch die Fahrschule oder den Fahrlehrer, die Fahrlehrerin.
Lassen Sie sich von der Fahrschule oder Ihrem Fahrlehrer, Ihrer Fahrlehrerin beraten (Adressen von Fahrschulen finden Sie bei Frage 1 dieser Rubrik).
Allgemeine Informationen zum Fahren lernen finden Sie hier.