Ausländische Fahrzeuge müssen einen schweizerischen Fahrzeugausweis und ein schweizerisches Kontrollschild haben, wenn:

- sie seit mehr als einem Jahr in der Schweiz verwendet werden,sich der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin
- seit mehr als einem Jahr in der Schweiz aufhält und das Fahrzeug länger als einen Monat hier verwendet oder
- die Fahrzeuge zum entgeltlichen Transport von Personen oder Gütern innerhalb der Schweiz verwendet werden.
Mehr Informationen dazu finden sie hier.
