
Damit Vermietende den Mietzins erhöhen dürfen, müssen sie ein offizielles Formular nutzen. Darin sind klare Gründe für die Erhöhung und der neue Mietzins zu nennen. Wenn Sie mit einer Erhöhung nicht einverstanden sind, haben Sie 30 Tage Zeit, um sich dagegen zu wehren. Informieren Sie sich aber zuerst gut und handeln Sie nicht vorschnell. Eine mögliche Beratungsstelle finden Sie hier.
In der Schweiz hängt der Mietzins vom Referenzzinssatz ab. Wenn dieser sinkt, haben Sie als Mieterin oder Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf eine Senkung Ihres Mietzinses. Weitere Informationen zum Referenzzinssatz finden Sie hier: mietrecht.ch und immoscout24.ch.
