Damit Sie Ihre Familienangehörigen in die Schweiz nachziehen lassen können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Ihre Wohnung muss gross genug für die ganze Familie sein und den ortsüblichen Verhältnissen entsprechen.
- Falls Sie selbständig erwerbend oder nicht erwerbstätig sind, müssen Sie nachweisen können, dass Sie für den Unterhalt Ihrer Angehörigen aufkommen können. Falls Sie angestellt sind, sind Ihre finanziellen Verhältnisse nicht relevant.
- Falls Sie Drittstaatsangehörige oder Drittstaatsangehöriger sind, müssen Sie nachweisen können, dass ihr Aufenthalt gefestigt ist. Dies bedeutet, dass Sie angemessen integriert und seit mindestens 12 Monaten erwerbstätig sein sollten.
Um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, müssen Ihre Familienangehörigen, unter anderen folgende Dokumente vorweisen können:
- Gültige Identitätskarte oder gültiger Pass
- Visum (bei Personen, die visumpflichtig sind)
- Bestätigung Ihres Verwandtschaftsverhältnisses vom Heimatstaat
- Bestätigung, dass für den Unterhalt der nachgezogenen Familienangehörigen gesorgt ist
- Kopie des Mietvertrages in Obwalden
Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Gesuch um Familiennachzug muss im Kanton Obwalden bei der Ableitung Migration im Amt für Arbeit eingereicht werden.
E-Mail: migration@ow.ch, Tel.: +41 41 666 66 70
Die Anmeldung nach Zuzug in die Schweiz erfolgt durch persönliches Vorsprechen bei der Wohngemeinde.
