05. Welche Familienangehörigen darf ich in die Schweiz holen, wenn ich Bürgerin oder Bürger eines Drittstaates bin?

Drittstaatsangehörige mit einer Niederlassungsbewilligung für die Schweiz (Ausweis C):

  • Ehepartnerin bzw. Ehepartner
  • Partner bzw. Partnerin in eingetragener Partnerschaft
  • Kinder bis zum 18. Lebensjahr

Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B):

  • kein Recht auf Familiennachzug
  • kann aber bewilligt werden, wenn die Bedingungen für den Familiennachzug erfüllt sind (für Details dazu sehen Sie Frage 6)

Weitere Informationen zum Familiennachzug erhalten Sie hier.

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