Der biometrische Ausländerausweis ist ein Ausweis in Kreditkartenformat. Auf einem nicht sichtbaren Chip im Ausweis sind zwei digitale Fingerabrücke und das Gesichtsbild gespeichert.
Folgende Personen erhalten einen biometrischen Ausländerausweis, wenn ihr alter Ausweis wegen Ablauf der Gültigkeitsdauer oder wegen Datenänderungen erneuert werden muss:
- Drittstaatsangehörige,
- Drittstaatsfamilienangehörige von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern,
- Drittstaatsfamilienangehörige von EU/EFTA-Staatsangehörigen,
- Staatsangehörige von Staaten, die zwar Mitgliedstaat der EU, nicht aber Vertragsstaat des FZA (Personenfreizügigkeitsabkommen) sind.
Für folgende Ausländerausweiskategorien wird ein biometrischer Ausweis ausgestellt:
- Kurzaufenthaltsbewilligung (L)
- Aufenthaltsbewilligung (B)
- Niederlassungsbewilligung (C)
Informationen zum biometrischen Ausländerausweis des Staatssekretariats für Migration erhalten Sie hier.
Informationen zu weiteren Reisedokumente für ausländische Personen finden Sie hier.