04. Kann mein Kind auch ohne Aufenthaltsbewilligungen in die Schule?

Öffentliche Schulen müssen alle in der Schweiz lebenden Kinder unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus – also auch Sans-Papiers-Kinder – einschulen. Dies gilt bis zum Ende der Schulpflicht (9. Schuljahr). Schule, Lehrerinnen und Lehrer dürfen Daten über Kinder nicht an die Polizei weitergeben.

Zusätzliche Informationen und Adressen von spezialisierten Beratungsstellen finden sich unter www.sans-papiers.ch.

de_CHDE
Nach oben blättern