Ihre erste Anlaufstelle für eine ordentliche oder erleichterte Einbürgerung ist Ihre Wohngemeinde. Dort erhalten Sie alle Informationen und die notwendigen Formulare.
Hier finden Sie das Merkblatt des Kantons Obwalden mit allen wichtigen Informationen.
Für Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz ist es möglich, das Schweizer Bürgerrecht durch ordentliche Einbürgerung zu erwerben. Personen, die sich einbürgern lassen wollen, müssen im Kanton Obwalden die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- 10 Jahre wohnhaft in der Schweiz (Jahre zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt), 5 Jahre wohnhaft in der gleichen Gemeinde des Kanton Obwalden,
- Eingliederung in die schweizerischen und obwaldnerischen Verhältnisse; Erfüllung finanzieller Verpflichtungen, im Arbeits- und/oder Bildungsprozess, soziale Beziehungen mit der Schweizer Bevölkerung, Kenntnisse des öffentlichen und gesellschaftlichen Geschehens,
- Vertrautheit mit den Lebensgewohnheiten, den Sitten und den Gebräuchen in der Schweiz und in Obwalden,
- Sprachkenntnisse in der deutschen Sprache für die Bereiche Hören und Sprechen mit Minimalanforderung Niveau B1 des Europäischen Sprachenportfolios. Die Sprachkenntnisse sind mittels einer Sprachstandsanalyse beim Berufs- und Weiterbildungszentrum BWZ in Sarnen nachzuweisen. Die Sprachkenntnisse sind auch schriftlich nachzuweisen auf dem Niveau A2.
- Prüfung über die staatsbürgerlichen Grundkenntnisse (Unter bestimmten Umständen können einzelne Personen von der Sprachstandsanalyse und/oder der Prüfung über die staatsbürgerlichen Grundkenntnisse befreit werden. Der Entscheid darüber obliegt der Gemeinde),
- Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung,
- Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz,
- Besuch einer Informationsveranstaltung zum Ablauf des Einbürgerungsverfahrens (Die Bestätigung über den Besuch der Informationsveranstaltung muss beim Einreichen des Gesuchs um Einbürgerung beigelegt werden).