04. Wie kann ich mich gegen rassistische Diskriminierung wehren?

In der Schweiz ist es verboten, Menschen öffentlich aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder religiösen Gruppe in einer Art anzugreifen oder zu diskriminieren, welche die Menschenwürde verletzt. Auch die Verweigerung einer öffentlich angebotenen Leistung ist verboten. Wenn Sie in Obwalden Opfer von rassistischer Diskriminierung geworden sind, wenden Sie sich bitte an die Fachstelle Gesellschaftsfragen.

Fühlen Sie sich diskriminiert?
Bei fabia können Sie sich unabhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus und Ihrer Nationalität beraten lassen. Das Angebot ist kostenlos. Informationen zum Thema finden Sie auch im Rechtsratgeber «Rassistische Diskriminierung». Er wird von der Fachstelle für Rassismusbekämpfung herausgegeben und ist kostenlos hier erhältlich.

Weitere Informationen zum Thema Diskriminierung erhalten Sie hier.

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