
Familienzulagen sind Geldleistungen für Familien, um die finanzielle Belastung durch ein oder mehrere Kinder teilweise auszugleichen.
Arbeitnehmende mit einem AHV-pflichtigen Einkommen von mindestens CHF 7‘050.- pro Jahr (CHF 587.- pro Monat) haben Anspruch auf Kinderzulagen. Auch Selbständigerwerbende bekommen Familienzulagen.
Im Kanton Obwalden erhalten Sie für Kinder bis 16 Jahren eine Kinderzulage von 200 Franken pro Kind und Monat. Für Kinder von 16 bis 25 Jahren, die in Ausbildung sind, steht Ihnen eine Ausbildungszulage von 250 Franken pro Kind und Monat zu. Damit Sie dieses Geld erhalten, müssen Sie bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber einen Antrag auf Familienzulagen stellen.
Pour plus d'informations, voir ici.
