Permis de séjour
Naturalisation
questions :
01. Que faut-il pour devenir suisse?
Pour les étrangers en Suisse, il est possible d'obtenir le Citoyenneté suisse durch ordentliche Einbürgerung zu erwerben. Ihre erste Anlaufstelle dafür ist Ihre Wohngemeinde. Dort erhalten Sie alle Informationen und die notwendigen Formulare.
Personen, die sich einbürgern lassen wollen, müssen im Kanton Obwalden verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören beispielsweise Sprachkenntnisse in Deutsch, eine Eingliederung in obwaldnerische Verhältnisse oder die Prüfung über staatsbürgerliche Grundkenntnisse.
Ici vous trouverez la fiche d'information du canton d'Obwald avec toutes les informations importantes.
02. Quelle est l'importance du droit de cité ? .
Bei erfolgreicher Einbürgerung erwerben Sie automatisch das Bürgerrecht. Dieses bringt verschiedene Rechte und Pflichten mit sich.
Droits
- Droits politiques (par ex. droit de vote et d'éligibilité)
- Interdiction d'extradition et d'expulsion
- Droit à la protection diplomatique à l'étranger
Les obligations :
- Obligation générale de servir
- Interdiction du service militaire étranger
Weitere Informationen zu den Bürgerrechten finden Sie ici.
03. Was ist die Prüfung über die staatsbürgerlichen Grundkenntnisse?

Bevor Sie das Gesuch um Einbürgerung einreichen, müssen Sie eine schriftliche Prüfung zu staatsbürgerlichen Grundkenntnissen absolvieren. Die Bestätigung über die bestandene Prüfung muss mit dem Gesuch eingereicht werden.
Le site Berufs- und Weiterbildungszentrum BWZ in Sarnen bietet Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung über die staatsbürgerlichen Grundkenntnisse an. Es wird empfohlen, diesen Kurs zu besuchen, wenn Sie die Prüfung zu staatsbürgerlichen Grundkenntnissen absolvieren möchten. Die Prüfung selbst können Sie ebenfalls beim BWZ ablegen.
Die detaillierte Kursbeschreibung sowie Informationen zu den Kosten finden Sie ici.
04. Quels sont les organismes impliqués dans la procédure de naturalisation?
Le site erste Anlaufstelle für die Einbürgerung ist Ihre Commune de résidence. Dort erhalten Sie alle Informationen und die notwendigen Formulare. Reichen Sie danach das Einbürgerungsgesuch auf dem offiziellen Formular und mit allen notwendigen Unterlagen beim Einwohnergemeinderat (bzw. Bürgergemeinderat) Ihres Wohnorts ein.

Informationen zu den verschiedenen Einbürgerungsverfahren finden Sie auf der Site web du Secrétariat d'État aux migrations. Man unterscheidet zwischen zwei Arten:
- Für erleichterte Einbürgerungen ist der Bund zuständig.
- Für ordentliche Einbürgerungen sind die Gemeinden, die Kantone und der Bund zuständig.
Vous trouverez également d'autres informations sur la naturalisation ici.
