Les véhicules étrangers doivent être munis d'un permis de circulation suisse et d'une plaque d'immatriculation suisse lorsque

- sie seit mehr als einem Jahr in der Schweiz verwendet werden,sich der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin
- seit mehr als einem Jahr in der Schweiz aufhält und das Fahrzeug länger als einen Monat hier verwendet oder
- die Fahrzeuge zum entgeltlichen Transport von Personen oder Gütern innerhalb der Schweiz verwendet werden.
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