Permis de séjour
Familiennachzug
questions :
01. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ich meine Familienangehörigen in die Schweiz holen kann?
Pour que vous puissiez faire venir les membres de votre famille en Suisse, les conditions suivantes doivent être remplies :
- Votre Appartement muss gross genug für die ganze Familie sein und den ortsüblichen Verhältnissen entsprechen.
- Falls Sie selbständig erwerbend oder nicht erwerbstätig sind, müssen Sie nachweisen können, dass Sie für den Entretien Ihrer Angehörigen aufkommen können. Falls Sie angestellt sind, sind Ihre finanziellen Verhältnisse nicht relevant.
- Si vous êtes ressortissant d'un pays tiers, vous devez être en mesure de prouver que votre séjour consolidé est en bonne santé. Cela signifie que vous devez être correctement intégré et avoir un emploi depuis au moins 12 mois.
Um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, müssen Ihre Familienangehörigen, unter anderen folgende Documents peuvent présenter :
- Gültige Identitätskarte oder gültiger Pass
- Visum (bei Personen, die visumpflichtig sind)
- Bestätigung Ihres Verwandtschaftsverhältnisses vom Heimatstaat
- Bestätigung, dass für den Unterhalt der nachgezogenen Familienangehörigen gesorgt ist
- Copie du contrat de location à Obwald
Pour plus d'informations, voir ici.
Le site Demande um Familiennachzug muss im Kanton Obwalden bei der Ableitung Migration im Amt für Arbeit eingereicht werden.
Courrier électronique : migration@ow.ch, Tel.: +41 41 666 66 70
Le site Inscription après l'arrivée en Suisse se fait en se présentant personnellement à la commune de résidence.
02. Welche Familienangehörigen darf ich in die Schweiz holen, wenn ich aus einem EU/EFTA-Staat stamme?
Wenn Sie EU/EFTA-Bürgerin oder EU/EFTA-Bürger sind und über eine Aufenthaltsbewilligung oder Kurzaufenthaltsbewilligung für die Schweiz verfügen, dürfen folgende Familienmitglieder in die Schweiz ziehen:
- Ehepartnerin oder Ehepartner / Partnerin oder Partner einer eingetragenen Partnerschaft.
- Kinder und Enkel bis zum 21. Lebensjahr. Ältere Kinder und Enkel dürfen nachkommen, wenn Sie für ihren Unterhalt aufkommen.
- Eltern und Grosseltern, wenn Sie für ihren Unterhalt aufkommen.
Falls Sie sich in einer Ausbildung befinden, dürfen Sie nur Ihre Ehepartnerin oder Ehepartner und Ihre unterhaltspflichtigen Kinder in die Schweiz nachziehen lassen.
Wenn Sie einen Familiennachzug machen möchten, müssen Sie dafür ein Demande einreichen.
Weitere Informationen zum Thema Familiennachzug finden Sie ici.
03. Welche Familienangehörigen darf ich in die Schweiz holen, wenn ich aus einem Drittstaat stamme?
Wenn Sie Bürgerin oder Bürger eines Drittstaates mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) für die Schweiz sind, dürfen folgende Familienangehörige in die Schweiz ziehen:
- Ehepartnerin oder Ehepartner
- Partnerin oder Partner in einer eingetragenen Partnerschaft
- Enfants jusqu'à 18 ans
Wenn Sie Bürgerin oder Bürger eines Drittstaates mit einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) für die Schweiz sind, besteht kein Recht auf Familiennachzug. Wenn die Bedingungen für den Familiennachzug erfüllt sind, kann dieser trotzdem bewilligt werden (siehe Frage 06).
Pour plus d'informations sur le regroupement familial, veuillez contacter ici.
