Le site erste Anlaufstelle für die Einbürgerung ist Ihre Commune de résidence. Dort erhalten Sie alle Informationen und die notwendigen Formulare. Reichen Sie danach das Einbürgerungsgesuch auf dem offiziellen Formular und mit allen notwendigen Unterlagen beim Einwohnergemeinderat (bzw. Bürgergemeinderat) Ihres Wohnorts ein.

Informationen zu den verschiedenen Einbürgerungsverfahren finden Sie auf der Site web du Secrétariat d'État aux migrations. Man unterscheidet zwischen zwei Arten:
- Für erleichterte Einbürgerungen ist der Bund zuständig.
- Für ordentliche Einbürgerungen sind die Gemeinden, die Kantone und der Bund zuständig.
Vous trouverez également d'autres informations sur la naturalisation ici.
