03. Welche Familienangehörigen darf ich in die Schweiz holen, wenn ich aus einem Drittstaat stamme?

Wenn Sie Bürgerin oder Bürger eines Drittstaates mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) für die Schweiz sind, dürfen folgende Familienangehörige in die Schweiz ziehen:

  • Ehepartnerin oder Ehepartner
  • Partnerin oder Partner in einer eingetragenen Partnerschaft
  • Bambini fino a 18 anni

Wenn Sie Bürgerin oder Bürger eines Drittstaates mit einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) für die Schweiz sind, besteht kein Recht auf Familiennachzug. Wenn die Bedingungen für den Familiennachzug erfüllt sind, kann dieser trotzdem bewilligt werden (siehe Frage 06).

È possibile ottenere ulteriori informazioni sul ricongiungimento familiare qui.

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