Familiennachzug

Permesso di soggiorno

Familiennachzug

Domande:

01. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ich meine Familienangehörigen in die Schweiz holen kann?

Affinché i vostri familiari possano raggiungervi in Svizzera, devono essere soddisfatte le seguenti condizioni:

  • Il tuo Piatto muss gross genug für die ganze Familie sein und den ortsüblichen Verhältnissen entsprechen.
  • Falls Sie selbständig erwerbend oder nicht erwerbstätig sind, müssen Sie nachweisen können, dass Sie für den Manutenzione Ihrer Angehörigen aufkommen können. Falls Sie angestellt sind, sind Ihre finanziellen Verhältnisse nicht relevant.
  • Se siete cittadini di un paese terzo o di un paese terzo, dovete essere in grado di dimostrare che la vostra residenza è consolidato è. Ciò significa che dovete essere ragionevolmente integrati e occupati da almeno 12 mesi.

Um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, müssen Ihre Familienangehörigen, unter anderen folgende Documenti può mostrare:

  • Gültige Identitätskarte oder gültiger Pass
  • Visum (bei Personen, die visumpflichtig sind)
  • Bestätigung Ihres Verwandtschaftsverhältnisses vom Heimatstaat
  • Bestätigung, dass für den Unterhalt der nachgezogenen Familienangehörigen gesorgt ist
  • Copia del contratto di locazione a Obwalden

Potete trovare maggiori informazioni qui

Il Ricercato um Familiennachzug muss im Kanton Obwalden bei der Ableitung Migration im Amt für Arbeit eingereicht werden.
E-mail: migration@ow.ch, Tel.: +41 41 666 66 70

La Registrazione dopo il trasferimento in Svizzera avviene tramite un colloquio personale presso il Comune di residenza.

02. Welche Familienangehörigen darf ich in die Schweiz holen, wenn ich aus einem EU/EFTA-Staat stamme?

Wenn Sie EU/EFTA-Bürgerin oder EU/EFTA-Bürger sind und über eine Aufenthaltsbewilligung oder Kurzaufenthaltsbewilligung für die Schweiz verfügen, dürfen folgende Familienmitglieder in die Schweiz ziehen:

  • Ehepartnerin oder Ehepartner / Partnerin oder Partner einer eingetragenen Partnerschaft.
  • Kinder und Enkel bis zum 21. Lebensjahr. Ältere Kinder und Enkel dürfen nachkommen, wenn Sie für ihren Unterhalt aufkommen.
  • Eltern und Grosseltern, wenn Sie für ihren Unterhalt aufkommen.

Falls Sie sich in einer Ausbildung befinden, dürfen Sie nur Ihre Ehepartnerin oder Ehepartner und Ihre unterhaltspflichtigen Kinder in die Schweiz nachziehen lassen.

Wenn Sie einen Familiennachzug machen möchten, müssen Sie dafür ein Ricercato einreichen.

Weitere Informationen zum Thema Familiennachzug finden Sie qui.

03. Welche Familienangehörigen darf ich in die Schweiz holen, wenn ich aus einem Drittstaat stamme?

Wenn Sie Bürgerin oder Bürger eines Drittstaates mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) für die Schweiz sind, dürfen folgende Familienangehörige in die Schweiz ziehen:

  • Ehepartnerin oder Ehepartner
  • Partnerin oder Partner in einer eingetragenen Partnerschaft
  • Bambini fino a 18 anni

Wenn Sie Bürgerin oder Bürger eines Drittstaates mit einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) für die Schweiz sind, besteht kein Recht auf Familiennachzug. Wenn die Bedingungen für den Familiennachzug erfüllt sind, kann dieser trotzdem bewilligt werden (siehe Frage 06).

È possibile ottenere ulteriori informazioni sul ricongiungimento familiare qui.

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