Supporto scolastico

03. Kann mein Kind auch ohne Aufenthaltsbewilligungen in die Schule?

Öffentliche Schulen müssen alle in der Schweiz lebenden Kinder unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus einschulen. Das gilt also auch für Sans-Papiers-Kinder bis zum Ende der Schulpflicht (9. Schuljahr). Schule und Lehrpersonen dürfen Daten über Kinder, ihre Familien und ihren Aufenthaltsstatus nicht an die Polizei weitergeben. Zusätzliche Informationen und Adressen von spezialisierten Beratungsstellen finden sich hier.

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02. Chi si occuperà di mio figlio a pranzo, dopo la scuola o durante le vacanze scolastiche?

In manchen Gemeinden gibt es Tageshorte oder Kindertagesstätten. Dort werden Kinder ausserhalb des Kindergartens und der Schulzeit betreut. Die Kinder können dort auch zu Mittag essen. Manche Schulen bieten selber eine Mittagsbetreuung an. Solche Angebote sind kostenpflichtig. Die Einkommensverhältnisse werden aber meist berücksichtigt. Weitere Informationen erhalten Sie hier. Erkundigen Sie sich bei der Schule oder beim

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01 Chi aiuterà mio figlio a fare i compiti?

Manche Gemeinden und Schulen bieten nach den obligatorischen Schulzeiten eine betreute Aufgabenhilfe an. Dort kann das Kind die Aufgaben unter Aufsicht einer Betreuungsperson machen. Es gibt auch private Nachhilfeangebote. Am besten informieren Sie sich bei der Lehrperson Ihres Kindes über das Angebot. Tipp: Vielleicht können auch Schulfreundinnen und Schulfreunde Ihres Kindes helfen.

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