Für Bürgerinnen und Bürger eines Drittstaates gibt es folgende Aufenthaltsbewilligungen: Genauere Informationen finden Sie here:
- Ausweis Ci (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit)
- Ausweis F (Vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer)
- Ausweis G (Grenzgängerbewilligung)
- Ausweis N (für Asylsuchende)
- Ausweis S (für Schutzbedürftige)
Zuständig für die Aufenthaltsbewilligungen im Kanton Obwalden ist die Ableitung Migration vom Amt für Arbeit.
Kontakt: E-Mail: migration@ow.ch, Tel.: +41 41 666 66 70
You can find more information about residence permits here.
Here you will find the residence application for non-employed persons from third countries.
