Familiennachzug

Residence permit

Familiennachzug

Questions:

01. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ich meine Familienangehörigen in die Schweiz holen kann?

In order for you to be able to have your family members join you in Switzerland, the following conditions must be met:

  • Your Apartment muss gross genug für die ganze Familie sein und den ortsüblichen Verhältnissen entsprechen.
  • Falls Sie selbständig erwerbend oder nicht erwerbstätig sind, müssen Sie nachweisen können, dass Sie für den Maintenance Ihrer Angehörigen aufkommen können. Falls Sie angestellt sind, sind Ihre finanziellen Verhältnisse nicht relevant.
  • If you are a third-country national or a national of a third country, you must be able to prove that your stay is consolidated is. This means that you should be reasonably integrated and employed for at least 12 months.

Um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, müssen Ihre Familienangehörigen, unter anderen folgende Documents can show:

  • Gültige Identitätskarte oder gültiger Pass
  • Visum (bei Personen, die visumpflichtig sind)
  • Bestätigung Ihres Verwandtschaftsverhältnisses vom Heimatstaat
  • Bestätigung, dass für den Unterhalt der nachgezogenen Familienangehörigen gesorgt ist
  • Copy of the rental contract in Obwalden

You can find more information here

The Wanted um Familiennachzug muss im Kanton Obwalden bei der Ableitung Migration im Amt für Arbeit eingereicht werden.
Email: migration@ow.ch, Tel.: +41 41 666 66 70

The Registration after moving to Switzerland is done by personal audition at the municipality of residence.

02. Welche Familienangehörigen darf ich in die Schweiz holen, wenn ich aus einem EU/EFTA-Staat stamme?

Wenn Sie EU/EFTA-Bürgerin oder EU/EFTA-Bürger sind und über eine Aufenthaltsbewilligung oder Kurzaufenthaltsbewilligung für die Schweiz verfügen, dürfen folgende Familienmitglieder in die Schweiz ziehen:

  • Ehepartnerin oder Ehepartner / Partnerin oder Partner einer eingetragenen Partnerschaft.
  • Kinder und Enkel bis zum 21. Lebensjahr. Ältere Kinder und Enkel dürfen nachkommen, wenn Sie für ihren Unterhalt aufkommen.
  • Eltern und Grosseltern, wenn Sie für ihren Unterhalt aufkommen.

Falls Sie sich in einer Ausbildung befinden, dürfen Sie nur Ihre Ehepartnerin oder Ehepartner und Ihre unterhaltspflichtigen Kinder in die Schweiz nachziehen lassen.

Wenn Sie einen Familiennachzug machen möchten, müssen Sie dafür ein Wanted einreichen.

Weitere Informationen zum Thema Familiennachzug finden Sie here.

03. Welche Familienangehörigen darf ich in die Schweiz holen, wenn ich aus einem Drittstaat stamme?

Wenn Sie Bürgerin oder Bürger eines Drittstaates mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) für die Schweiz sind, dürfen folgende Familienangehörige in die Schweiz ziehen:

  • Ehepartnerin oder Ehepartner
  • Partnerin oder Partner in einer eingetragenen Partnerschaft
  • Children up to the age of 18

Wenn Sie Bürgerin oder Bürger eines Drittstaates mit einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) für die Schweiz sind, besteht kein Recht auf Familiennachzug. Wenn die Bedingungen für den Familiennachzug erfüllt sind, kann dieser trotzdem bewilligt werden (siehe Frage 06).

For more information on family reunification here.

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