01. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ich meine Familienangehörigen in die Schweiz holen kann?

In order for you to be able to have your family members join you in Switzerland, the following conditions must be met:

  • Your Apartment muss gross genug für die ganze Familie sein und den ortsüblichen Verhältnissen entsprechen.
  • Falls Sie selbständig erwerbend oder nicht erwerbstätig sind, müssen Sie nachweisen können, dass Sie für den Maintenance Ihrer Angehörigen aufkommen können. Falls Sie angestellt sind, sind Ihre finanziellen Verhältnisse nicht relevant.
  • If you are a third-country national or a national of a third country, you must be able to prove that your stay is consolidated is. This means that you should be reasonably integrated and employed for at least 12 months.

Um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, müssen Ihre Familienangehörigen, unter anderen folgende Documents can show:

  • Gültige Identitätskarte oder gültiger Pass
  • Visum (bei Personen, die visumpflichtig sind)
  • Bestätigung Ihres Verwandtschaftsverhältnisses vom Heimatstaat
  • Bestätigung, dass für den Unterhalt der nachgezogenen Familienangehörigen gesorgt ist
  • Copy of the rental contract in Obwalden

You can find more information here

The Wanted um Familiennachzug muss im Kanton Obwalden bei der Ableitung Migration im Amt für Arbeit eingereicht werden.
Email: migration@ow.ch, Tel.: +41 41 666 66 70

The Registration after moving to Switzerland is done by personal audition at the municipality of residence.

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