04 ¿Qué autoridades intervienen en el procedimiento de naturalización?

El erste Anlaufstelle für die Einbürgerung ist Ihre Municipio de residencia. Dort erhalten Sie alle Informationen und die notwendigen Formulare. Reichen Sie danach das Einbürgerungsgesuch auf dem offiziellen Formular und mit allen notwendigen Unterlagen beim Einwohnergemeinderat (bzw. Bürgergemeinderat) Ihres Wohnorts ein.

Informationen zu den verschiedenen Einbürgerungsverfahren finden Sie auf der Página web de la Secretaría de Estado de Migraciones. Man unterscheidet zwischen zwei Arten:

  • Für erleichterte Einbürgerungen ist der Bund zuständig.
  • Für ordentliche Einbürgerungen sind die Gemeinden, die Kantone und der Bund zuständig.

También puede encontrar más información sobre el tema de la naturalización aquí.

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