
Ausländische Fahrzeuge müssen einen schweizerischen Fahrzeugausweis und ein schweizerisches Kontrollschild haben, wenn:
- sie seit mehr als einem Jahr in der Schweiz verwendet werden oder
- sich der Fahrzeughalter seit mehr als einem Jahr in der Schweiz aufhält und das Fahrzeug länger als einen Monat hier verwendet oder
- die Fahrzeuge zum Transport von Personen oder Gütern innerhalb der Schweiz verwendet werden und dieser Transport entgeltlich ist.
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