Familiennachzug

Permiso de residencia

Familiennachzug

Preguntas:

01. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ich meine Familienangehörigen in die Schweiz holen kann?

Para que los miembros de su familia puedan reunirse con usted en Suiza, deben cumplirse las siguientes condiciones:

  • Su Plano muss gross genug für die ganze Familie sein und den ortsüblichen Verhältnissen entsprechen.
  • Falls Sie selbständig erwerbend oder nicht erwerbstätig sind, müssen Sie nachweisen können, dass Sie für den Mantenimiento Ihrer Angehörigen aufkommen können. Falls Sie angestellt sind, sind Ihre finanziellen Verhältnisse nicht relevant.
  • Si es usted nacional de un tercer país o de un país tercero, debe poder demostrar que su residencia es consolidado es. Esto significa que debe estar razonablemente integrado y empleado durante al menos 12 meses.

Um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, müssen Ihre Familienangehörigen, unter anderen folgende Documentos puede mostrar:

  • Gültige Identitätskarte oder gültiger Pass
  • Visum (bei Personen, die visumpflichtig sind)
  • Bestätigung Ihres Verwandtschaftsverhältnisses vom Heimatstaat
  • Bestätigung, dass für den Unterhalt der nachgezogenen Familienangehörigen gesorgt ist
  • Copia del contrato de alquiler en Obwalden

Puede encontrar más información aquí

El Se busca um Familiennachzug muss im Kanton Obwalden bei der Ableitung Migration im Amt für Arbeit eingereicht werden.
Correo electrónico: migration@ow.ch, Tel.: +41 41 666 66 70

El Registro después de trasladarse a Suiza se realiza mediante una entrevista personal en el municipio de residencia.

02. Welche Familienangehörigen darf ich in die Schweiz holen, wenn ich aus einem EU/EFTA-Staat stamme?

Wenn Sie EU/EFTA-Bürgerin oder EU/EFTA-Bürger sind und über eine Aufenthaltsbewilligung oder Kurzaufenthaltsbewilligung für die Schweiz verfügen, dürfen folgende Familienmitglieder in die Schweiz ziehen:

  • Ehepartnerin oder Ehepartner / Partnerin oder Partner einer eingetragenen Partnerschaft.
  • Kinder und Enkel bis zum 21. Lebensjahr. Ältere Kinder und Enkel dürfen nachkommen, wenn Sie für ihren Unterhalt aufkommen.
  • Eltern und Grosseltern, wenn Sie für ihren Unterhalt aufkommen.

Falls Sie sich in einer Ausbildung befinden, dürfen Sie nur Ihre Ehepartnerin oder Ehepartner und Ihre unterhaltspflichtigen Kinder in die Schweiz nachziehen lassen.

Wenn Sie einen Familiennachzug machen möchten, müssen Sie dafür ein Se busca einreichen.

Weitere Informationen zum Thema Familiennachzug finden Sie aquí.

03. Welche Familienangehörigen darf ich in die Schweiz holen, wenn ich aus einem Drittstaat stamme?

Wenn Sie Bürgerin oder Bürger eines Drittstaates mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) für die Schweiz sind, dürfen folgende Familienangehörige in die Schweiz ziehen:

  • Ehepartnerin oder Ehepartner
  • Partnerin oder Partner in einer eingetragenen Partnerschaft
  • Niños hasta los 18 años

Wenn Sie Bürgerin oder Bürger eines Drittstaates mit einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) für die Schweiz sind, besteht kein Recht auf Familiennachzug. Wenn die Bedingungen für den Familiennachzug erfüllt sind, kann dieser trotzdem bewilligt werden (siehe Frage 06).

Puede obtener más información sobre la reagrupación familiar aquí.

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