Wohnen
Mieten
Fragen:
01. Welche Kosten gehören zur Miete?
Der Hauptbestandteil der Miete ist der monatliche Mietzins, der im Mietvertrag festgelegt wurde.
Hinzu kommen die Nebenkosten. Darunter fallen beispielsweise die Kosten für die Heizung, das Wasser, den Gartenunterhalt, das Abwasser und vieles mehr. Die Nebenkosten müssen im Mietvertrag immer erwähnt und genau umschrieben sein.

Einen Teil der Nebenkosten bezahlen Sie monatlich zusammen mit dem Mietzins. Man nennt dies Akontozahlungen. Mindestens einmal pro Jahr erhalten Sie dann eine Schlussabrechnung.
Wichtiger Hinweis:
- Wenn die Akontozahlungen niedriger sind als die Schlussabrechnung, müssen Sie den Restbetrag nachzahlen.
- Liegen die Kosten darunter, wird Ihnen der Überschuss zurückerstattet.
Kontrollieren Sie die Schlussabrechnung deswegen genau. Es kann sich lohnen!
02. Was ist ein Mietvertrag und ein Mietzinsdepot?

Mietende und Vermietende schliessen in der Regel einen schriftlichen Mietvertrag ab. So verpflichten sich beide Seiten, die Abmachungen im Vertrag einzuhalten. Es ist wichtig, dass Sie den Mietvertrag sicher aufbewahren.
Nach dem Sie den Vertrag unterschrieben haben, müssen Sie das Mietzinsdepot (Mietkaution) bezahlen. Der genaue Betrag ist im Mietvertrag festgelegt und beträgt maximal drei Monatsmieten. Das Mietzinsdepot dient den Vermietenden als Sicherheit für Dinge wie unbezahlte Mietzinsen, offene Abrechnungen für Nebenkosten oder Schäden an der Wohnung, für die Sie aufkommen müssen. Das Mietzinsdepot bekommen Sie wieder zurück, wenn Sie aus der Wohnung ausziehen.
03. Können Vermietende den Mietzins einfach erhöhen?

Damit Vermietende den Mietzins erhöhen dürfen, müssen sie ein offizielles Formular nutzen. Darin sind klare Gründe für die Erhöhung und der neue Mietzins zu nennen. Wenn Sie mit einer Erhöhung nicht einverstanden sind, haben Sie 30 Tage Zeit, um sich dagegen zu wehren. Informieren Sie sich aber zuerst gut und handeln Sie nicht vorschnell. Eine mögliche Beratungsstelle finden Sie hier.
In der Schweiz hängt der Mietzins vom Referenzzinssatz ab. Wenn dieser sinkt, haben Sie als Mieterin oder Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf eine Senkung Ihres Mietzinses. Weitere Informationen zum Referenzzinssatz finden Sie hier: mietrecht.ch und immoscout24.ch.
04. Was ist ein Übergabeprotokoll?
Nachdem Sie den Mietvertrag erhalten haben, findet die Wohnungsübergabe mit den Vermietenden oder der Verwaltung statt. Bei der Übergabe kontrollieren Sie gemeinsam, ob Schäden in der Wohnung vorhanden sind. Alle Schäden werden im Übergabeprotokoll festgehalten.
Sie können dann mit den Vermietenden entscheiden, welche Schäden behoben werden sollen. Beide Parteien unterschreiben zum Schluss das Protokoll. Es ist wichtig, dass Sie eine Kopie aufbewahren.
Es kann sein, dass Sie nach dem Einzug noch weitere Schäden finden. Erstellen Sie dann direkt eine detaillierte Liste mit allen Mängeln, die Sie den Vermietenden schicken. Achten Sie dabei auf die Fristen (in der Regel 10 bis 30 Tage).
Das Übergabeprotokoll ist wichtig, damit Sie später nicht für Schäden bezahlen müssen, die schon beim Einzug vorhanden waren.
05. Wer bezahlt Schäden in meiner Mietwohnung?

Kleinere Mängel müssen von den Mietenden selbst behoben werden. Dazu zählen beispielsweise das Ölen von Scharnieren, das Wechseln einer Glühbirne oder das Anziehen einer lockeren Schraube bei einer Steckdose.
Grössere Reparaturen müssen von der Vermietung bezahlt werden. Wenn Sie sich bei der Verwaltung melden, organisiert sie eine Fachperson um den Mangel zu beheben.
Bei Schäden, welche die Mietenden selbst durch übermässige Abnutzung oder ein Missgeschick verursacht haben, haften die Mietenden, respektive deren Haftpflichtversicherung.
Genauere Informationen finden Sie hier.
06. Wie funktioniert eine Kündigung?

Sowohl Mietende als auch Vermietende können eine Wohnung kündigen. Normalerweise ist die Kündigung schriftlich. Zudem müssen die Fristen und Termine aus dem Mietvertrag eingehalten werden. Wenn Sie eine Kündigung erhalten, haben Sie 30 Tage Zeit, um sich zu wehren.
Sie können die Wohnung auch ausserhalb der offiziellen Kündigungstermine kündigen. Sie müssen dann aber selber Nachmietende finden und der Verwaltung vorschlagen. Wenn Sie fristgerecht kündigen, übernimmt die Verwaltung die Suche nach einer neuen Mietperson.
