08. ai-je droit à une réduction des primes d'assurance maladie ?
Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, erhält einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung – die individuelle Prämienverbilligung. Die individuelle Prämienverbilligung ist die Aufgabe des kantonalen Gesundheitsamtes. Sie wird direkt an die Krankenkasse ausbezahlt. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Gesundheitsamtes.
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